Gegenstand der Förderung
Risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.
Themenschwerpunkte:
• Rohstoffeffizienz
• Energieeffizienz und Klimaschutz
• Nachhaltiges Wassermanagement
• Nachhaltiges Flächenmanagement
Antragsvoraussetzungen
• KMU gemäß Bestimmungen der Europäischen Kommission
• Im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und
Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
• Unter bestimmten Voraussetzungen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und
Ländern grundfinanziert werden
Art und Umfang der Förderung
• Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse
• Bemessungsgrundlage für Unternehmen sind bis zu 50 %, für Hochschulen, Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100 % der projektbezogenen Kosten
• Mögliche Förderdauer: in der Regel 2 Jahre
Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Jeweils zum 15. April und 15. Oktober des Jahres