Mission

Unsere Mission? Die beste Förderung für unsere Kunden!

Nachhaltigkeit

Warum wir mit unseren Kunden auch die Welt erhalten wollen

Netzwerkpartner

Die Kooperationen und Mitgliedschaften von Spitzmüller

Kundenreferenzen

Was sagen unsere Kunden zu Qualität, Honorarmodell und Service.

Historie

Unsere Geschichte im Zeitraffer

Aktuelles

Wir halten Sie auf dem Laufenden mit aktuellen News in Sachen Förderung, Innovation und Energie

Presse

Das sagt die Presse über uns

Mediathek

Nutzen Sie unser umfangreiches Download-Angebot

Übersicht

Vom ersten Kennenlernen bis zum perfekten Förderantrag. Das Wichtigste im Überblick.

Förderprogramme

Es gibt zahlreiche Programme auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene. Bei uns finden Sie die wichtigsten Programme auf einen Blick.

Förderanalyse

Mit wenigen Klicks erfahren Sie schnell und unverbindlich, welche Förderprogramme für Sie geeignet sind.

Honorar

Fair und transparent: Überblick über unser erfolgsorientiertes Honorar.

Beratungstermin anfragen

Jetzt Beratungstermin anfragen

FAQs

Sie haben schon eine Förderung im Blick aber es gibt noch offene Fragen?

Ansprechpartner

Wir sind für Sie da! Die Köpfe hinter Spitzmüller

Kontakt & Anfahrt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Rückruf anfragen

Jetzt Beratungstermin anfragen

Videokonferenz vereinbaren

Jetzt Beratungstermin anfragen

Newsletter

Newsletter abonnieren und schneller erfahren, wenn es neue Möglichkeiten gibt Dinge zu bewegen

Ihr Ansprechpartner
Ramona Himmelsbach
B. Eng. Maschinenbau
Beraterin
Förderprogramm

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

SFF Zulagen

Was wird gefördert?

Mit der Steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung können Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittels Zulage fördern lassen. Innovative Unternehmen erhalten die Zulage als steuerliche Entlastung zur Stärkung der Forschungsaktivitäten.

Gefördert werden innovative und technisch herausfordernde Projekte, die folgenden Kategorien zuzuordnen sind:

  • "Grundlagenforschung",
  • "Industrielle Forschung" oder
  • "Experimentelle Entwicklung"

Die Forschungstätigkeit im Rahmen der Forschungszulage kann auf drei Arten durchgeführt werden:

  • Die FuE wird im eigenen Betrieb durchgeführt.
  • Die Forschungstätigkeit wird als FuE-Auftrag an ein anderes Unternehmen bzw. eine Forschungseinrichtung
    beauftragt oder
  • Es findet eine Forschungskooperation zwischen Unternehmen statt.

 

Wie erfolgt die Förderung

Pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensgruppe können bis zu 4.000.000 € als Entwicklungskosten angesetzt werden. Die zuwendungsfähigen Kosten sind die mit den Projekten zusammenhängenden Personalkosten sowie die zugehörigen FuEAufträge.

Die Fördersätze betragen 25% der internen Personalkosten sowie 15% der externen FuE-Aufträge.

Die Zulage kann mit bis zu 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr bewilligt werden.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland, wenn diese
Forschung und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von Grundlagenforschung, Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung nachweisen können.

 

Wichtig zu wissen!

Einer der größten Vorteile des Programms ist, dass die Förderung auch rückwirkend möglich ist. So können auch ab 02.01.2020 begonnene oder inzwischen auch abgeschlossene FuE-Projekte gefördert werden. 

Die Zulage ist steuerfrei.

Wir prüfen Ihre aktuellen und vergangenen Projekte sehr gerne unverbindlich auf ihre Förderfähigkeit und unterstützen Sie bei der Beantragung der Steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung.

PDF Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung

Ramona Himmelsbach

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen auch Sie einmal als Gast bei uns begrüßen zu dürfen.