Mit der Steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung können Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittels Zulage fördern lassen. Innovative Unternehmen erhalten die Zulage als steuerliche Entlastung zur Stärkung der Forschungsaktivitäten.
Gefördert werden innovative und technisch herausfordernde Projekte, die folgenden Kategorien zuzuordnen sind:
Die Forschungstätigkeit im Rahmen der Forschungszulage kann auf drei Arten durchgeführt werden:
Pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensgruppe können bis zu 4.000.000 € als Entwicklungskosten angesetzt werden. Die zuwendungsfähigen Kosten sind die mit den Projekten zusammenhängenden Personalkosten sowie die zugehörigen FuEAufträge.
Die Fördersätze betragen 25% der internen Personalkosten sowie 15% der externen FuE-Aufträge.
Die Zulage kann mit bis zu 1 Mio. € pro Wirtschaftsjahr bewilligt werden.
Antragsberechtigt sind steuerpflichtige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland, wenn diese
Forschung und Entwicklungstätigkeiten im Sinne von Grundlagenforschung, Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung nachweisen können.
Einer der größten Vorteile des Programms ist, dass die Förderung auch rückwirkend möglich ist. So können auch ab 02.01.2020 begonnene oder inzwischen auch abgeschlossene FuE-Projekte gefördert werden.
Die Zulage ist steuerfrei.
Wir prüfen Ihre aktuellen und vergangenen Projekte sehr gerne unverbindlich auf ihre Förderfähigkeit und unterstützen Sie bei der Beantragung der Steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung.