Mit der Steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung können Sie Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mittels Zulage fördern lassen. Die Zulage erfolgt als steuerliche Entlastung zur Stärkung der Forschungsaktivitäten.
Gefördert werden innovative und technisch herausfordernde Projekte, die den Kategorien 1. Grundlagenforschung, 2. Industrielle Forschung oder 3. Experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.
Die Forschungstätigkeit im Rahmen der Forschungszulage kann auf drei Arten durchgeführt werden:
Die zuwendungsfähigen Kosten sind die mit den Projekten zusammenhängenden Personalkosten sowie die
zugehörigen FuE-Aufträge. Pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensgröße können folgende Entwicklungskosten
angesetzt werden.
*Zeitpunkt der Erhöhung der Förderquote durch die Bescheinigungsstelle noch nicht definiert.
Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben eines Einzelunternehmers beträgt 70 €/h.
Antragsberechtigt sind steuerpflichtige, gewerbliche Unternehmen, wenn sie Forschung und Entwicklungstätigkeiten
im Sinne von Grundlagenforschung, Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung nachweisen können.
Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden. So können auch ab 02.01.2020 begonnene oder inzwischen abgeschlossene FuE-Projekte gefördert werden. Die Zulage ist steuerfrei.
Wir prüfen Ihre Projekte sehr gerne unverbindlich auf ihre Förderfähigkeit und unterstützen Sie bei der Beantragung der Steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung.