Seit dem 1. Januar 2020 wird den steuerpflichtigen Unternehmen für vorwettbewerbliche Forschung, die der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zugeordnet werden kann, eine Steuerzulage gewährt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind und eine Forschung und Entwicklungstätigkeit (FuE) im Sinne des Forschungszulagengesetzes nachweisen können.
Die Zuwendung beträgt 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und erfolgt als Steuerzulage auf Basis einer Bescheinigung des FuE-Gehaltes durch die Bescheinigungsstelle sowie der dokumentierten FuE-Aufwendungen. Die maximalen zuwendungsfähigen Kosten belaufen sich dabei auf 4 Mio. Euro pro Jahr.
Als Zuwendungsfähige Kosten gelten
B. A. BWL-Technical Management
Berater, Backoffice-Leitung