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Ihr Ansprechpartner
Jonas End
B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
Berater
Förderdarlehen

Innovationsfinanzierung

DIF Förderdarlehen

Was wird gefördert? 

Sie wünschen zinsgünstiges und flexibles Kapital zur Finanzierung der Kosten und Ausgaben Ihrer Innovationen und möchten hierfür öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen? Mit einer Innovationsfinanzierung bzw. einem Innovationskredit wird der Finanzierungsbedarf von Investitionen und Betriebsmitteln gedeckt.

Mit verschiedenen Programmen auf Landes- und Bundesebene werden Innovations- und Digitalisierungsvorhaben sowie innovative Geschäftsmodelle in Deutschland gefördert.

Gleichzeitig stellen die verschiedenen Programme der Innovationsfinanzierung ein intelligentes Instrument zur flexiblen Sicherung von günstigen Zinskonditionen dar. Die Liquidität aus der Innovationsfinanzierung kann bis zu 24 Monate ohne Bereitstellungsprovision zur Verfügung gestellt werden.

 

Wie erfolgt die Förderung? 

Die Förderung erfolgt in Form zinsverbilligter Darlehen. Die Kreditkonditionen werden durch EU-Beihilfen subventioniert und sind selbst bei steigenden Marktzinsen vergleichsweise kostengünstig.

Durch die Innovationsfinanzierung werden die Investitions- und Innovationskosten sowie Betriebsmittel im Zusammenhang mit Innovations- und Digitalisierungsvorhaben gefördert. Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 %. Die Auszahlung der Mittel aus der Innovationsfinanzierung erfolgt über die Bank, welche auch den Antrag an die Förderbank (bspw. KfW, L-Bank, LfA) durchleitet.

Die maximale Darlehenshöhe beträgt – je nach Förderprogramm – bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Antragstellende KMU´s in Baden-Württemberg und Bayern können von zusätzlichen Konditionsvorteilen, wie z. B. einem Tilgungszuschuss i. H. v. bis zu 2 % der Bruttodarlehenssumme profitieren.

In einzelnen Programmen sind auch Haftungsfreistellungen bzw. nachrangige Mittel beantragbar.

 

Wer kann die Förderung beantragen? 

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen
Wirtschaft, Freiberufler oder junge Unternehmen in Gründung mit Sitz in Deutschland sowie Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen ausländischer Unternehmen in Deutschland.

Größere Unternehmen können ebenfalls von einer Innovationsfinanzierung profitieren. Die Voraussetzung dafür ist, dass sich das Unternehmen mehrheitlich im Privatbesitz befindet und einen Jahresumsatz (Gruppenumsatz) von maximal 500 Mio. € aufweist.

 

Wichtig zu wissen! 

Die Kombination einer Innovationsfinanzierung mit weiteren Förderprogrammen ist möglich, sofern es dabei nicht zu einer Überfinanzierung bzw. Doppelförderung kommt.

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich einer optimalen Förderstrategie und den möglichen Kombinationen von Fördermitteln.

PDF Innovationsfinanzierung

Jonas End

B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen

Berater

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen auch Sie einmal als Gast bei uns begrüßen zu dürfen.