Sie wünschen zinsgünstiges und flexibles Kapital zur Finanzierung Ihrer Innovationen und möchten hierfür öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen? Mit einer Innovationsfinanzierung bzw. einem Innovationskredit wird der Finanzierungsbedarf von Investitionen und Betriebsmitteln gedeckt. Gefördert werden Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, sowie innovative Geschäftsmodelle in Deutschland.
Gleichzeitig stellt die Innovationsfinanzierung ein intelligentes Instrument zur flexiblen Sicherung günstiger Zinskonditionen dar.
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler oder junge Unternehmen in Gründung mit Sitz in Deutschland sowie Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen ausländischer Unternehmen in Deutschland.
Auch größere Unternehmen können von einer Innovationsfinanzierung profitieren. Voraussetzung ist, dass sich das Unternehmen mehrheitlich im Privatbesitz befindet und einen Jahresumsatz (Gruppenumsatz) von maximal 500 Mio. € aufweist.
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen. Die Kreditkonditionen werden durch EU-Beihilfen subventioniert und sind selbst bei steigenden Marktzinsen sehr günstig.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Innovations- und Digitalisierungsvorhaben. Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Die Auszahlung einer Innovationsfinanzierung erfolgt jeweils über die durchleitende Bank. Die maximale Darlehenshöhe beträgt – je nach Förderprogramm – bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
KMU in Baden-Württemberg und Bayern können von zusätzlichen Konditionsvorteilen, wie z. B. einem Tilgungszuschuss i. H. v. bis zu 2 % der Bruttodarlehenssumme profitieren.
Die Kombination einer Innovationsfinanzierung mit weiteren Förderprogrammen ist möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung bzw. Doppelförderung kommt.
Wir beraten Sie gerne hinsichtlich einer optimalen Förderstrategie.