Gefördert werden Maßnahmen, die zur Energie-und Ressourceneinsparung und der damit verbundenen Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland beitragen. Förderfähig sind Investitionen in den vier Modulen Querschnitts-technologien(Modul 1), Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Modul 2), Mess-,Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software (Modul 3) sowie Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4).
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarerZuschuss gewährt, dessen Höhe in der Regel 30 Prozent der förderfähigen Kosten beträgt. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozent. In Modul 2 beträgt die Förderung bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. In Modul 4 werden max. 500 Euro, für KMU max. 900 Euro, pro jährlich eingesparter Tonne CO2 gefördert. Der Zuschuss in Modul 1 ist auf maximal 200.000 Euro, in den Modulen 2 bis 4 auf maximal 10 Millionen Euro pro Maßnahme begrenzt.
Der Bewilligungs- bzw. Umsetzungszeitraum beträgt in der Regel 24 Monate (eine Verlängerung kann in begründeten Fällen beantragt werden). Mit dem Vorhaben darf erst nach Genehmigung begonnen werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn (nach Antragstellung) gestellt werden.
Das Programm ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.