Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen, welche das Potenzial zur Erlangung der Technologieführerschaft aufweisen. Ziel ist es die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche zu erhalten und zu steigern. Die Förderung unterstützt umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen. Im Zuge der Investition muss ein für das Unternehmen eigenes, neues Produkt bzw. eine eigene neue Dienstleistung eingeführt werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende). Auch muss Potenzial zur Technologieführerschaft vorhanden sein. Außerdem werden Zuwendungen unter 200.000 € nicht bewilligt. Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn auch die L-Bank die Förderung bewilligt hat und den Unternehmen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 % und für mittlere Unternehmen bis zu 10 %. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Förderung kann in Ausnahmefällen auf 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden, falls ein deutlich erkennbarer Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie geleistet wird.
Die Einreichung von Anträgen ist bis 2027 zum 28.02. oder 31.08. des jeweiligen Jahres durch die antragstellenden Gemeinden möglich.
B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
Beraterin, Backoffice-Leitung