Das Land Baden-Württemberg unterstützt strukturverbessernde Maßnahmen in Gemeinden im ländlichen Raum. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), auf die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen im Ortskern sowie auf Maßnahmen der Grundversorgung wie die Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen (zum Beispiel Dorfgasthäusern, Metzgereien, Bäckereien, Ärzten, Handwerksbetrieben etc.).
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende).
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt im Rahmen des Programmschwerpunkts Arbeiten bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben und bis zu 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den übrigen Maßnahmen, jeweils gedeckelt auf maximal 200.000 Euro. Beim Einsatz von CO2-bindenden Baustoffen kann es einen Förderzuschlag in Form einer 5 Prozent höheren Förderquote (Obergrenze 250.000 Euro) geben.
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung beträgt die Förderung bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen beziehungsweise bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinstunternehmen (Obergrenze jeweils bei 200.000 Euro). Auch hier kommt gegebenenfalls der Förderzuschlag zum Tragen.
Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn auch die L-Bank die Förderung bewilligt hat und den Unternehmen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt.
B. Eng. Wirtschaftsingenieurwesen
Beraterin, Backoffice-Leitung