Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Projekte zur Demonstration hochinnovativer Technologien, Prozesse oder Produkte, die die Reduktion der Treibhausgasemissionen bewirken. Hierzu zählen besonders folgende Punkte:
- Innovative kohlenstoffarme Technologien und Verfahren in energieintensiven Industrien (Stahl, Zement, Glas, Chemikalien, Papier, …)
- Kohlenstoffabscheidung und –nutzung
- Bau und Betrieb der Kohlenstoffabscheidung und –speicherung
- Innovative Erzeugung erneuerbarer Energie
- Energiespeicher
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind private und öffentliche Einrichtungen, internationale Organisationen sowie juristische Personen
- Projekte in Höhe von 2,5 Mio. € - 7,5 Mio. € (Small Scale Projects)
- Projekte > 7,5 Mio.€ (Large Scale Projects)
- Folgende Kriterien müssen für das Projekt erreicht werden:
- Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
- Grad der Innovation
- Projektreife
- Skalierbarkeit
- Kosteneffizienz
- Keine FuE-Projekte
- Erstmalige Anwendung
Art und Umfang der Förderung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Bis zu 60% der Kosten werden gefördert
- Einreichung für Anträge zu Small Scale Projects bis zum 10.03.2021
- Einreichung für Large Scale Projects wird noch bekannt gegeben