Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben zur Anwendung in der zivilen Luftfahrt am Standort Deutschland. Schwerpunkte der Förderung sind:
- Entwicklung von (Hybrid-)elektrischen Antriebssystemen in der Luftfahrt
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und internationale Diversifizierung der Zulieferindustrie
- Etablierung der Luftfahrt als Leitmarkt im Bereich Industrie 4.0 und Nutzung von KI
- Weiterentwicklung und Validierung von innovativen Simulations- und Entwurfsverfahren für Luftfahrzeuge
- Stärkung der KMU in der Luftfahrtindustrie
- Ausbildung und Qualifizierung von Nachwuchskräften im MINT-Bereich
Daraus ergeben sich folgende Ziele:
- Umweltfreundliche Luftfahrt
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Markt
- Einbindung neuer Technologien
- Effizientes und nachhaltiges Produzieren in der Luftfahrtindustrie
- Effiziente Verwendung von Daten und Informationen über KI
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- KMUs
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Einrichtungen aus dem Europäischem Wirtschaftsraum
- Ausländische Einrichtungen mit Sitz oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses:
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Programmlinie sowie der Art des Antragstellers und des Vorhabens und beträgt:
- Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
- Für KMU bis zu 65% der förderfähigen Kosten
- Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Das Förderverfahren ist zweitstufig.