Art und Umfang der Förderung
Zielgruppe sind junge, innovative Unternehmen (Start-up-Unternehmen) in den ersten drei Jahren nach Gründung, die ein neues oder wesentlich verbessertes
- Produkt,
- Verfahren, oder
- Dienstleistung
entwickeln und / oder in den Markt einführen.
Das Unternehmen kann erst kurz vor der Beteiligung gegründet worden sein und muss noch keine Umsätze erzielen.
Antragsvoraussetzungen
- Standort: der Sitz des Unternehmens oder die wesentliche Geschäftstätigkeit liegt im Freistaat Thüringen
- Rechtsform: der Antragssteller ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
- Management: es liegt ein aussagefähigen Geschäftsplan vor (starke Patentsituation und geringe Entwicklungsrisiken)
Gefördert werden insbesondere die Bereiche: Life Science, Opto- und Mikroelektronik, IT-Medien-Internet. Ausgeschlossen sind die Bereiche: Immobiliengeschäft, Baugewerbe, Handwerk und Landwirtschaft.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form von stillen oder offenen Beteiligungen.
- Eigenbeteiligung von mind. 50T EUR erwünscht.
- Förderhöchstsatz (offene und eigenkapitalähnliche stille Beteiligungen):
- 200T EUR; bei Zusteuern von 30 % über privaten Investoren 500T EUR
- Insgesamt max. 1 Mio. EUR pro Unternehmen
- Förderhöchstsatz (darlehensähnliche und fremdkapitalentsprechende stille Beteiligungen):
- 200T EUR als „De-minimis“- Beihilfe
- Anlagehorizont: max. 10 Jahre