Gegenstand der Förderung
- Energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
- Förderfähig sind alle energetischen Maßnahmen, die zum KfW-Effizienzhaus-Standard führen, einschließlich der Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen durch einen Sachverständigen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten.
- Gefördert werden auch bestimmte Einzelmaßnahmen.
- Förderfähig sind auch sog. „Maßnahmenpakete“: Heizungspaket / Lüftungspaket.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
Natürliche Personen als Eigentümer oder Ersterwerber von:
- Ein- und Zweifamilienhäusern (maximal 2 Wohneinheiten) oder
- von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften
Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater für Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden.
Art und Umfang der Förderung
Nach dem der "Nachweis der Sanierung" erfolgreich durch die KfW geprüft wurde, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Der Investitionszuschuss beträgt max. 30% der förderfähigen Kosten bzw. max. 30.000 € pro Wohneinheit.