Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind anwendungsbezogene Materialentwicklungen mit bzw. basierend auf nanoskaligen Carbon-Werkstoffen, welche mittelfristig für industrielle Anwendungen einsetzbar sind.
Schwerpunkte:
- Carbon-Nanotubes
- Graphen mit maximal zehn Lagen
- Industriegetriebene Entwicklungen, wie z. B. Carbon-Nanomembranen und Carbon-Nanohorns
- Diamanten, diamantartige Strukturen
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden
- die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht
- die Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren ab, d.h. die Konsortialführerschaft sollte von einem Industrieunternehmen übernommen werden
Art und Umfang der Förderung
- Zuschussförderung bis zu 50% der projektbezogenen Kosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft 100% der projektbezogenen Kosten), für Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt
- Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 40% an den Gesamtkosten
- Aufgrund AGVO für KMU differenzierte Bonusregelungen, ggfs. höhere Förderquoten
- Projektlaufzeit: in der Regel 3 Jahre
- Das Programm läuft bis zum 31.12.2023.