Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE), die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Unternehmen marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen, sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die entweder weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben oder weniger als 1.000 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben, dafür aber mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderquoten betragen bei Unternehmen 30 bis 55 Prozent und bei Forschungseinrichtungen 100 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Kosten pro Unternehmen liegen bei maximal 450.000 Euro, bei Forschungseinrichtungen bei maximal 220.000 Euro. Zuwendungsfähige Projektkosten sind Personalkosten, Gemeinkostenzuschlag auf die Personalkosten, projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte.
Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.