Gegenstand der Förderung
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Struktur verbessernde Maßnahmen in Gemeinden im ländlichen Raum. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte:
- Arbeiten:
- Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
- Entflechtung unverträglicher Gemengelagen im Ortskern.
- Grundversorgung: Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen. (z.B. Dorfgasthäusern, Metzgereien, Bäckereien, Ärzte, Handwerksbetriebe etc.).
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende).
- bei den Unternehmen dürfen sich maximal 25% des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen mit mehr Beschäftigten befinden.
- Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn auch die L-Bank die Förderung bewilligt hat und den Unternehmen der Zuschussbescheid der L-Bank vorliegt.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Programmschwerpunkt Arbeiten:
- Bis zu 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben für strukturell besonders bedeutsame Vorhaben wie z.B. Entflechtung störender Gemengelagen (max. 200.000 Euro).
- Bis zu 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben im Übrigen (max. 200.000 Euro).
- Förderzuschlag: 5% höhere Förderquote bei Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen wie z.B. Holz (max. 250.000€).
Programmschwerpunkt Grundversorgung:
- Bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen bzw. bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Kleinstunternehmen (max. 200.000 Euro)
- Förderzuschlag: 5% höhere Förderquote bei Einsatz von CO2 bindenden Baustoffen z.B. Holz