Gegenstand der Förderung
Das landesspezifische Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE fördert investive Maßnahmen
- zur Steigerung der Energieeffizienz
- zur Integration von erneuerbaren Energien
in allen relevanten Unternehmensbereichen. Ziel ist es, die CO2-Emissionen zu reduzieren.
Gefördert werden Endenergieeinsparungen von mindestens 20%.
Der Antragsteller muss ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem nachweisen.
Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden:
- Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen €
- Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen
Es werden nur Vorhaben berücksichtigt, die noch nicht begonnen wurden. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Zuwendungsfähig sind Investitionen in das Anlagevermögen und Nebenkosten (z.B. Planungskosten). Letztere dürfen max. 20% der Gesamtkosten betragen.
Fördersätze:
- Bis zu 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen
- Bis zu 35% für mittlere Unternehmen
- Bis zu 25% für große Unternehmen
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 €.
Der maximale Zuschuss beträgt 500.000 €, die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Fördergegenstand.
Das Förderprogramm endet 2021.