Gegenstand der Förderung
Ziele der Förderung sind die Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen der Wirt-schaft und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Forschungseinrichtungen im Energiebereich.
Gefördert werden investive Vorhaben, die einer zukunftsfähigen Energieversorgung dienen, sowie Vorhaben zur anwendungsorientierten Forschung an innovativen Energietechniken.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigte für investive Vorhaben:
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit direkter und indirekter öffentlicher Beteiligung
- Kommunale Körperschaften
Investive Maßnahmen müssen zu messbaren energetischen Verbesserungen führen.
Antragsberechtigte für Forschungsvorhaben:
Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen
Forschungsvorhaben an innovativen Energietechniken müssen über den Stand der Technik hinausgehen.
Ausgeschlossen sind:
- Branchen mit dem Geschäftszweck: Vermietung, Verpachtung oder Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz
- Vereine, Stiftungen und Genossenschaften
Das Vorhaben muss in Sachsen durchgeführt werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses.
Die maximale Höhe der Förderung für investive Maßnahmen beträgt:
- für Unternehmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- für kommunale Körperschaften bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die maximale Höhe der Förderung für Forschungsvorhaben beträgt bis zu 90% der anerkannten Ausgaben und Kosten.
Die Bagatellgrenze beträgt:
- bei investiven Maßnahmen 2.000 €
- bei Forschungsvorhaben 90.000 €
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023.