Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist es, das mit den FuE-Vorhaben verbundene finanzielle Risiko für Unternehmen zu mindern, sie in den gesamtwirtschaftlich notwendigen Innovationsprozess einzubeziehen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Gefördert werden unter anderem:
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die inhaltlich der industriellen Forschung und/oder der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind
- Durchführbarkeitsstudien von FuE-Projekten
- FuE-Vorhaben, die neue, wesentlich geänderte oder wesentlich verbesserte Produkte oder Produktionsverfahren zum Ziel haben
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Vorrangig gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen.
Bei großen Unternehmen:
- Mit weniger als 1000 Mitarbeiter: Das Vorhaben muss von großer Bedeutung für das Land sein.
- Mit mehr als 1000 Mitarbeiter: Diese dürfen innerhalb der letzten fünf Jahre keine Mittel aus rheinland-pfälzischen Technologieförderprogrammen erhalten haben.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt:
bei FuE-Aufträgen:
- 50% der förderfähigen Ausgaben
- max. jedoch 12.500 €
bei Durchführbarkeitsstudien:
- 50% der förderfähigen Ausgaben
- max. jedoch 37.500 €
bei FuE-Vorhaben:
- in Abhängigkeit von Vorhaben und Fördernehmer bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
- max. jedoch 500.000 € je Einzelvorhaben
Der Gesamtbetrag der Zuwendung muss min. 20.000 € betragen.