Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind Investitionen in Gebäuden und technischen Anlagen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien.
Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere:
- Anschaffung und Herstellung technischer Anlagen einschließlich Gebäudetechnik
- Sanierung von Gebäuden
- Neubau von Gebäuden
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind KMU der Industrie, des Handwerks sowie der Tourismus und Dienstleistungsbranche.
Die Investitionen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Technische Anlagen einschließlich Gebäudetechnik
- 10% weniger Energieverbrauch als vorhandene bzw. zu ersetzende Anlagen
- Austausch bestehender Gebäudetechnik durch neue Anlagen mit min. 10% weniger Energieverbrauch
- Anschaffung bzw. Herstellung von Wärme-/ Kälterückgewinnungsanlagen mit min. 70% Rückgewinnungsgrad
Sanierung von Gebäuden
- 10% weniger Energieverbrauch nach Sanierung einschließlich Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
Neubau von Gebäuden
- 10% weniger Energieverbrauch als Jahres- Primärenergiebedarf nach Energiesparverordnung (EnEV-Neubau)
Die Förderung erfolgt aus EFRE-Mitteln. Es gelten die Bestimmungen der BRF-Richtlinie und des Rahmenprogramms GRW.
Ganz Bayern liegt im Fördergebiet.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Es gelten folgende Förderhöchstsätze inklusive eines Bonus von 5%:
- 30% für kleine und 20% für mittlere Unternehmen im C- Gebiet
- 20% für kleine und 10% für mittlere in den restlichen Gebieten
Das Programm ist auf die Laufzeit der aktuellen EFRE- Förderperiode 2014- 2020 und im Rahmen der verfügbaren Mittel begrenzt.