Gegenstand der Förderung
Fördergegenstand sind Projekte der industriellen Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien.
Gefördert werden unter anderem:
- Innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE), die intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zum Ziel haben.
- Projekte die sich den folgenden Feldern zuordnen lassen:
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden:
- kleine, mittlere und bei Verbundprojekten auch große Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.
- Einzelbetriebliche FuE-Projekte sowie FuE-Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen oder Unternehmen und Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen.
- Projekte mit begründeter Aussicht auf Erfolg.
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Höhe der Förderung beträgt:
- Für Unternehmen der experimentellen Entwicklung bei Einzelprojekten bis zu 45%, bei Verbundprojekten bis zu 60% der entstehenden, zuwendungsfähigen Kosten
- Für Unternehmen der industriellen Forschung bei Einzelprojekten bis zu 60%, bei Verbundprojekten bis zu 70% der entstehenden, zuwendungsfähigen Kosten.
Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von 1 Mio. € gewährt werden.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2023.