Gegenstand der Förderung
Das ERP-Kapital für Gründung richtet sich an Personen, die eine selbstständige, gewerbliche und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen oder dies in den letzten 3 Jahren getan haben. Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Union müssen erfüllt sein.
Antragsvoraussetzungen
Das ERP-Kapital für Gründung unterstützt alle Formen der Existenzgründungen, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Es werden ebenso Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert.
Mitfinanziert werden zum Beispiel:
- Grundstücke, Gebäude und gewerbliche Baukosten
- Sachanlageinvestitionen (Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen)
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologientransfer
- Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensanteil
- Kosten für die erste Messeteilnahmen
- Material-,Waren und Ersatzteillager (sofern es sich um eine Erstausstattung oder betriebsnotwendige, langfristige Aufstockung handelt)
- Extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informations-erfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführungen neuer Produktionsmethoden sicherstellen
Art und Umfang der Förderung
Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % (alte Länder) und 10 % (neue Länder und Berlin) der Bemessungsgrundlage nicht unterschreiten. Sie können mit dem Nachrangdarlehen bis auf 45 % (alte Länder) bzw. 50 % (neue Länder und Berlin) aufgestockt werden:
- 500.000 Höchstbetrag je Antragsteller
- 15 Jahre Laufzeit, 7 tilgungsfreie Jahre
- Geltender Programmzinssatz
- 100 % Auszahlung
- 1,0 % p.a. Garantieentgelt (des jeweils valutierenden Darlehens)
- Keine Sicherheit – persönliche Haftung des Antragstellers