Gegenstand der Förderung
Für eine zukunftsfähige, nachhaltige Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- & Klimaschutzes fördern die KfW und das BMU im Programmteil "Premium" besonders förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Mitfinanziert werden Investitionen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in Deutschland.
- Solarkollektoranlagen größer 40 m² Bruttokollektorfläche
- Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung
- streng wärmegeführte KWK-Biomasseanlagen zur Verbrennung naturbelassener Biomasse
- Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Wärmespeicher mit mehr als 10 m³ und effiziente Wärmepumpen
- Biogasleitungen (Biorohgas) ab 300 m Länge
- Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie
Antragsvoraussetzungen
- Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU),
- Unternehmen, an denen zu mehr als 25 % Kommunen beteiligt sind und die KMU-Schwellenwerte unterschreiten.
- Sonstige Unternehmen (GU) in den Förderzwecken Solarkollektoren, Biomasseanlagen, KWK-Biomasseanlagen, Wärmenetze, Wärmespeicher, Wärmepumpen, Tiefengeothermie.
- Hersteller förderfähiger Anlagentechnik nur als Betreiber der Anlagentechnik zur Nutzung durch Dritte (Contracting).
- Kommunen, kommunale Betriebe Zweckverbände, sofern sie das Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlich vorstellen
Art und Umfang der Förderung
- Höchstbetrag: i. d. R. maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben
- Finanzierungsanteil: bis zu 100% d. förderfähigen Netto-investitionskosten
- Auszahlung: 100 % mit einer Bereitstellungsprovision von 0,15% beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
- Laufzeiten: 5, 10 bzw. 20 Jahre, mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren, Zinsbindung 10 Jahre
- Zinssatz: 1,00% nom. (KU, Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre)
- Tilgungszuschuss: Maßnahmenabhängig bis zu 50% der förderfähigen Nettokosten, seit 2020 Verbesserung in der Förderung von Wärmenetzen