Gegenstand der Förderung
Für eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert der Bund erneuerbare Energien. Im Programmteil „Standard“ wird die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom bzw. Strom und Wärme in KWK gefördert.
Was wird mitfinanziert?
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von
- Photovoltaik-Anlagen
- Windkraftanlagen
- Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen auf Basis fester Biomasse
- Biogas-Anlagen
- Geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
- Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft
- Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung - Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
- Modernisierungen, wenn sie zur Leistungs-und Ertragssteigerung der Anlage führen
- Erwerb gebrauchter Anlagen, wenn diese nicht länger als 12 Monate am Stromnetz waren
Antragsvoraussetzungen
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Freiberuflich Tätige / Landwirte
- Natürliche Personen, Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen
Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller müssen einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen bzw. der erzeugten Wärme verkaufen.
Art und Umfang der Förderung
- Höchstbetrag: max. 50 Millionen Euro pro Vorhaben
- Finanzierungsanteil: 100% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten
- Auszahlung: 100% des Zusagebetrages
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
- Laufzeiten: 5, 10, 15 bzw. 20 Jahre, mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren
- Zinsbindung: bis zu 10 Jahre Laufzeit: für die gesamte Kreditlaufzeit mehr als 10 Jahre Laufzeit: für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit
- Zinssatz: 1,03 % nom.