Gegenstand der Förderung
- Gefördert wird die Errichtung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen).
- Gefördert werden auch ausschließlich durch Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau) oder Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen neu entstehende Wohneinheiten.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Eigentumswohnungen
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
Für die Antragstellung ist ein sachverständiger Energieberater für Förderprogramme der KfW aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes einzubinden.
Art und Umfang der Förderung
- Zinssatz: ab 0,75 %
- Kreditbetrag: bis zu 120.000 € Kreditbetrag für jede Wohneinheit
- Auszahlung: 100%
- Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, beginnend ab 13.Monat nach dem Zusagedatum
- Laufzeiten: 10, 20, 30 mit laufzeitabhängigen Tilgungsfreijahren (max. 5). Mindestlaufzeit 4 Jahre.
- Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
- Tilgungszuschuss: Bei Neubau eines KfW-Effizienzhauses sind Tilgungszuschüsse von bis zu 25 % möglich!