Gegenstand der Förderung
Ziel des Digitalbonus ist es, KMU zu unterstützen, ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital zu transformieren und ihre IT-Sicherheit zu verbessern.
Die Förderung erfolgt für die
- Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen und
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
im Unternehmen
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- KMU der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.
Art und Umfang der Förderung
Zuwendungsfähig: Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.
Nicht zuwendungsfähig: Ausgaben für Standard-Webseiten oder Webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, Standard-Software, Standard-Hardware.
Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 4.000 Euro erfolgen.
Digitalbonus Standard:
- Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KU, bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KMU
- max. Zuschuss: 10.000 Euro
Digitalbonus Plus: Für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
- Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KU, bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei KMU
- max. Zuschuss: 50.000 Euro
- Digitalbonus Standard und Plus können nicht kombiniert werden