Gegenstand der Förderung
Der „IKU – Investitionskredit“ ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Finanziert werden u.a. Investitionen in:
Kommunale Infrastruktur:
- allg. Verwaltung, öffentl. Sicherheit, Wissenschaft, Technik- und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung, z. B. touristische oder verkehrstechnische Infrastruktur inkl. öffentlicher Personennahverkehr
- Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband),
- Ver- und Entsorgung,
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger,
- Erschließungsmaßnahmen, inkl. Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft vom kommunalen Unternehmen zu tragen u. nicht umlagefäh. sind
Soziale Infrastruktur:
Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Kindergärten und Schulen, Sportanlagen, kulturelle Einrichtungen.
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
- Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.
- Unternehmen < 500 Mio. € Gruppenumsatz (unabhängig v. Rechtsform/Beteiligungsverhältnissen).
- Natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) bzw. Forfaitierungsmodellen.
Art und Umfang der Förderung
- Auszahlung: 100 % des Zusagebetrages.
- Kredithöchstbetrag beträgt 50 Mio. Euro pro Vorhaben.
- Abruffrist: 12 Monate nach Darlehenszusage. Verlängerung möglich.
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat für den nicht valutierten Kreditbetrag ab 1 Monat nach Zusage.
- Laufzeit: bis zu 10, 20, 30 Jahren Kreditlaufzeit mit 1-5 tilgungsfreien Jahren.
- Zinssatz 1,03 % nom. (Laufzeit 10 Jahre und 2 tilgungsfreie Anlaufjahre), 10 Jahre Zinssatzfestschreibung.