Gegenstand der Förderung
Betriebsmittelfinanzierungen
- Wachstumsbedingter zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, zum Beispiel Aufstockung des Warenlagers, Ausweitung der Debitoren oder Aufrechterhaltung der Skontierfähigkeit
Konsolidierungen
- Zusätzlicher Betriebsmittelbedarf zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit
- Kurzfristige Umschuldungen aus dem Kontokorrent
- Ablösungsfälliger Lieferantenverbindlichkeiten
- Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen
- Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung der Laufzeitstruktur der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow
Betriebsübernahmen
- Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände
- Investitionen zum Beispiel zur Modernisierung oder Erweiterung
- Betriebsmittelbedarf
Antragsvoraussetzungen
Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler
(in der Regel bis zu 500 Beschäftigte)
Art und Umfang der Förderung
- Die förderfähigen Ausgaben können bis zu 100 % finanziert werden.
- Zinssatz: 1,00 % - 7,40 % nom. (PK A, Laufzeit 10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre)
- Laufzeiten können zwischen 3 und 10 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren gewählt werden. Weiterhin gibt es eine endfällige Variante mit 4 Jahren
- Risikoentlastung von 50% durch Liquiditätskredit 50
Bei Kreditbeträgen bis 2,0 Millionen Euro ist im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens die Übernahme einer 50%igen Bürgschaft (Li50) durch die Bürgschaftsbank zu besonderen Konditionen möglich. - Bereitstellungsprovision
0,25% pro Monat, sofern die Kredite nicht drei Monate nach Kreditzusage abgerufen werden.