Gegenstand der Förderung
Förderfähige Investitionen:
Programmteil A: Energieeffiziente Produktion
10% Einstiegsstandard oder 30% Premiumstandard
- Modernisierungsinvestition: gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre
- Neuinvestition: gemessen am Branchendurchschnitt
Programmteil B: Materialeffizienz und Umwelttechnik
Programmteil C: Energieeffiziente Betriebsgebäude
- Energetische Sanierung: KfW-Effizienzhaus 70 und 100
- Einzelmaßnahmen
- Errichtung/Erwerb: KfW-Effizienzhaus 55 und 70
Die Einhaltung der Anforderungen muss bei Antragstellung von einem Sachverständigen bestätigt werden.
Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden:
- Unternehmen, deren Vorhaben im ELR-Programm gefördert wird und die die Fördervoraussetzungen des ELR-Programms erfüllen (kleine und mittlere Unternehmen < 100 Beschäftigte)
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Kriterium, deren Vorhaben in der Ressourceneffizienzfinanzierung Teil C gefördert wird und die die Fördervoraussetzung jenes Programms erfüllen
- Größere Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und die das KMU-Kriterium nicht erfüllen (nur Programmteil C).
Investitionsort: Baden-Württemberg
Art und Umfang der Förderung
Finanzierungsanteil: Zusammen mit einem Zuschuss oder einem Darlehen aus dem ELR - Programm können bis zu 100 % der gesamten Investitionskosten finanziert werden.
Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10,0 Mio. Euro
Zinssatz: ab 1,00% (Preisklasse A / 10 Jahre Laufzeit)
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, sofern die Kredite nicht ein Jahr nach Kreditzusage bei der L-Bank abgerufen werden
Laufzeiten: 5, 8, 10, 15 und 20 Jahre (je nach Laufzeit sind 1 - max. 3 tilgungsfreie Jahre möglich)
Tilgungszuschuss:
- Programmteil C: Energetische Sanierung: 27,5 % bzw. 20,0 % (max. 275 bzw. 200 €/m²), Einzelmaßnahmen: 20 % (max. 200 €/m²), Neubau: 5 % (max. 50 €/m²)