Gegenstand der Förderung
Vorwettbewerbliche, technologieübergreifende und anwendungsbezogene Entwicklungen aus dem Bereich der Produktionssysteme und –technologien aus den Branchen Grundstoffindustrie; Maschinen- und Anlagenbau; Fahrzeugbau; Elektro- und Informationstechnik; Medizin-, Mess-, Steuer- u. Regelungstechnik, Optik; Dienstleistung.
Themenbereiche:
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Antragsvoraussetzungen
- KMU gemäß Bestimmungen der Europäischen Kommission
- Im Rahmen von Verbundprojekten auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
- Unter bestimmten Voraussetzungen Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden
Art und Umfang der Förderung
Förderung erfolgt in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse.
Zuschussförderung bis zu 50% der Projektkosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft; bis zu 100% für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen
Bewertungsstichtage: 15.04. und 15.10.