Gegenstand der Förderung
Gefördert werden rheinland-pfälzische Unternehmen für die Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz. Die Zuwendungen sollen zur wirksamen Verringerung von Treibhausgasemissionen, Materialverbrauch und Abfallaufkommen beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Rheinland-Pfalz nachhaltig sichern.
Gefördert werden Investitionen,
- die bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 % oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 % führen
- die ein geplantes Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 t CO2 aufweisen
- die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt (beendet) werden
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- gewerbliche, rheinland-pfälzische Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 20 %
- Es werden nur Förderungen bewilligt, deren geplanter Investitionsumfang eine Zuschusshöhe von 50.000 Euro oder mehr zulässt
- Die erwartete Einsparung ist durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen zu berechnen und zu bestätigen