Gegenstand der Förderung
Der Freistaat Bayern fördert:
- Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen,
- General- und Teilsanierungsmaßnahmen und
- sonstige Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Werbemaßnahmen, Erstellung von Webseiten, etc.)
von Gaststättenbetrieben mit Sitz im ländlichen Raum in Bayern (Gemeinde/Städte < 100.000 Einwohner).
Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, die ein für jedermann zugängliches Gaststättengewerbe im ländlichen Raum in Bayern betreiben. Der durchschnittliche Nettojahresumsatz muss < 1 Mio. Euro liegen.
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Die Förderquote beträgt bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Gaststättenbetrieben mit < 500.000 Euro (Nettoumsatz),
- und bis zu 30% bei Gaststättenbetrieben > 500.000 Euro (Nettoumsatz).
- Es müssen mind. 20.000 Euro investiert werden.
- Es werden max. 200.000 Euro Zuschuss gewährt.