Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld „Hybride Materialien“ adressieren.
Gefördert werden Vorhaben,
- die Materialien unterschiedlicher Werkstoffklassen zu einem neuen Werkstoffsystem bzw. zu Hybridwerkstoffen kombinieren und neue Eigenschaften ermöglichen,
- die einen gewissen technologischen Reifegrad erreicht haben und ein breites Anwendungspotenzial bereits nachgewiesen ist,
- die nicht völlig neue Hybridmaterialien sondern deren Verbesserung/ Weiterentwicklung /Erprobung auf dem Weg zur Marktreife darstellen
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden
- Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht
- Förderung zielt auf industriegeführte Verbundprojekte der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren ab, d.h. die Konsortialführerschaft sollte von einem Industrieunternehmen übernommen werden
Art und Umfang der Förderung
- Zuschussförderung bis zu 50% der projektbezogenen Kosten bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft 100% der projektbezogenen Kosten), für Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt
- Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten
- ggf. zuzüglich zu gewährender Boni für KMU
- Projektlaufzeit: in der Regel 2,5 Jahre
- Einreichungsfrist für Skizzen: unbefristet
- Das Programm läuft bis 15. Dezember 2027.