Gegenstand der Förderung
Für bewilligte ZIM-Projekte von Unternehmen können zusätzlich innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste gefördert werden.
Dabei handelt es sich um nachfolgende Leistungen zur Markteinführung:
a) Innovationsberatungsdienste;
b) Innovationsunterstützende Dienstleistungen;
c) Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bzgl. des bewilligten FuE-Projekts.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt für die zuvor genannten Leistungen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren FuE-Projekt im ZIM bewilligt wurde.
Nicht-KMU (= Unternehmen < 1.000 Mitarbeiter einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) dürfen lediglich Anträge für Leistungen externer Dritte gemäß der Kategorie c) stellen.
Anträge können während der Durchführung des geförderten FuE-Projekts oder bis maximal 12 Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden.
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderquote beträgt 50%.
- Die zuwendungsfähigen Projektkosten liegen bei maximal 60.000 €.
- Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- Zuwendungsfähige Projektkosten sind Kosten für die vorgenannten Leistungen externer Dritter (ohne Umsatzsteuer).