Gegenstand der Förderung
Mit dem IB.SH Innovationsdarlehen werden gemeinsam mit der Hausbank innovative Unternehmen in Schleswig-Holstein unterstützt. Gefördert werden:
- Investitionen – im Anlagevermögen aktivierungsfähig (z.B. Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen; gewerbliche Baukosten)
- Betriebsmittel (z.B. laufende Kosten, Erwerb von Aktiva des Umlaufvermögens, Warenlager)
- Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben, sowie Anschlussfinanzierungen
Antragsvoraussetzungen
Gefördert werden:
- innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (auch Start-ups)
- innovative mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (sog. Small Mid-Caps), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
mit Betriebsstätte, Investitionsort oder Sitz in Schleswig-Holstein
Unternehmen werden für dieses Programm als innovativ bewertet, wenn sie mindestens eines der Merkmale für innovative Unternehmen, gemäß den Vorgaben der InnovFin KMU-Garantiefazilität der Europäischen Union, erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Der Zinssatz wird bonitätsabhängig nach dem risikogerechten Zinssystem der KfW ermittelt.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt 100.000€, die maximale Darlehenssumme beträgt 3 Mio. €.
Laufzeit max. 10 Jahre; Zinssatzfestschreibung: max. 10 Jahre.
Max. 1 tilgungsfreies Jahr.
Bereitstellungsprovision: 0,25% pro Monat beginnend 1 Bankarbeitstag und drei Monate nach Zusagedatum.
Obligatorische Haftungsfreistellung in Höhe von 70% für die Hausbank.