Gegenstand der Förderung
Umweltschutzinvestitionen auf den Gebieten:
- Abwasserreinigung, Luftreinhaltung
- Lärm- und Erschütterungsschutz
- Abfallwirtschaft
- Energieeinsparung, Nutzung erneuerbarer Energien
- Boden- und Grundwasserschutz
sowie Investitionen im Rahmen von besonders klimaschutzrelevanten Vorhaben, die andernfalls nicht, nicht so rasch oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden könnten.
Investitionen, die deutlich über die jeweiligen gesetzlichen Umweltauflagen hinausgehen, werden bevorzugt gefördert.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen
- und Angehörige Freier Berufe
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, welche die jeweils gültige Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach dem Anhang I der AGVO erfüllen.
Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt i.d.R. durch ein Darlehen in Höhe von bis zu 50 %, maximal 100 % der förderfähigen Kosten. Die Darlehen dürfen i.d.R. nicht mehr als 2.000.000 € betragen.
- Es können Vorhaben mit förderfähigen Kosten zwischen 25.000 € und 12,5 Mio. € gefördert werden.