Gegenstand der Förderung
Mit dem ELR-Kombidarlehen kann bei einem Zuschuss der verbleibende Finanzierungsbedarf durch ein langfristiges Darlehen bis zu 100 % abgedeckt werden.
Programmschwerpunkt Arbeiten:
- Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen
- Reaktivierung von Gewerbebrachen
- Errichtung von Gewerbehöfen
- Entflechtung unverträglicher Gemengelagen
- Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung mit Waren und privaten Dienstleistungen
Antragsvoraussetzungen
- Gefördert werden Freiberufler*) und kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) nach der EU-Definition (Amtsblatt der EU Nummer L 124/36 vom 20.05.2003) mit weniger als 100 Beschäftigten
- Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn der Hausbank der Vertrag der L-Bank vorliegt.
Art und Umfang der Förderung
- Höchstbetrag: 5 Mio. €
- Laufzeiten: 5 bis 20 Jahre mit 1, 2 bzw. 3 tilgungsfreien Jahren (Zinsfestschreibung 10 Jahre)
- Zinssatz: 1,00 %– 7,40 % nom. Preisklasse A – I (10 Jahre, 2 tilgungsfreie Jahre, Auszahlung 100 %,)
- Besicherung: banküblich
(ggf. 40 %-ige Bürgschaft durch Bürgschaftsbank möglich)