Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist die Erhöhung der Innovations-, der Forschungs- und Entwicklungsintensität der brandenburgischen Wirtschaft. Angestrebt sind insbesondere Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, um die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in Brandenburg zu verstärken und zu beschleunigen.
Zuwendungsfähig sind Einzel- und Verbundprojekte in den nachfolgend genannten Phasen eines Innovationsprozesses:
- Phase der industriellen Forschung
- Phase der experimentellen Entwicklung
- Phase des Produktionsaufbaus, der Marktvorbereitung und der Markteinführung
Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:
- Projektbezogene Personalausgaben
- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen und Materialausgaben
- sonstige projektbezogene Einzelausgaben
- Ausgaben für die Markteinführung/Marktvorbereitung
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg
- KMU: alleine oder im Verbund
- Nicht-KMU oder Forschungseinrichtungen: nur im Verbund mit KMU
Das Vorhaben muss im Bereich der, durch das Land Brandenburg, definierten Cluster sein:
- Ernährungswissenschaften
- Kunststoff und Chemie
- Metall
- Tourismus
Art und Umfang der Förderung
Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Die Förderung durch Zuschüsse ist auf insgesamt 400.000 Euro je Projekt bzw. Projektpartner begrenzt. Es gelten folgende Höchstfördersätze:
- Phase der industriellen Forschung: 80 %
- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %
Das Programm läuft bis zum 31.12.2022.