Gegenstand der Förderung
- Unternehmensgründung, Betriebsübernahme oder Beteiligung an einem Unternehmen
- Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit
Dabei sind folgende Aufwendungen förderfähig:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen
- Betriebsausstattung; Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil; Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers
- Bedarf an Betriebsmitteln
Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
- Gefördert werden gewerbliche Unternehmen aus Handwerk, Handel, Industrie, Dienstleistungs- und Kleingewerbe sowie Hotel- und Gaststättengewerbe.
- Ebenso gefördert werden die freien Berufe, auch selbstständige Heilberufe
- Gefördert werden nur Unternehmen, die als kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Kommission gelten.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens, für das die Bürgschaftsbank eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80 % übernimmt.
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Auszahlung: 100 %
- Laufzeiten:
- 5 Jahre, davon ein tilgungsfreies Jahr
- 8 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
- 10 Jahre, davon 2 tilgungsfreie Jahre
- 1,25 % nom. / 2,42 % (10 Jahre) - 2,56 % (5 Jahre) effektiv (inkl. Bürgschaft)
- Darlehenshöchstbetrag: 125.000 € / Gründer, max. 500.000 € / Unternehmen