Foto: Ralph Sporer, Mitglied der Geschäftsleitung
Mit dem geplanten Industriestrompreis, einem neuen Förderprogramm zur Strompreiskompensation für energieintensive Branchen und einer weiteren Runde des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz ergeben sich zum Jahresende neue Fördermöglichkeiten. Gleichzeitig stehen Änderungen im europäischen Beihilferecht bevor, die sich auf die Förderbedingungen ab 2027 auswirken können.
Für Unternehmen wird damit nicht nur die Frage wichtiger, welche Programme aktuell verfügbar sind, sondern auch, welche Förderung am besten zum jeweiligen Investitions- oder Entwicklungsvorhaben passt. Denn je nach Projekt können unterschiedliche Förderinstrumente infrage kommen – mit teils erheblichen Unterschieden bei den Konditionen.
Stand: 29. Oktober 2026. Förderbedingungen, Fristen und Programmverfügbarkeiten können sich kurzfristig ändern.
Mit dem geplanten Industriestrompreis entsteht ein neues Förderinstrument für strom- und handelsintensive Unternehmen aus begünstigten Branchen.
Der vorgesehene Förderzeitraum umfasst die Jahre 2026 bis 2028. Für das Abrechnungsjahr 2026 ist nach den bislang vorgestellten Eckpunkten eine Förderung von 18.720 Euro je GWh anrechenbarem Stromverbrauch vorgesehen. Ergänzend kann ein Flexibilisierungsbonus hinzukommen.
Die Förderung soll rückwirkend für das jeweilige Abrechnungsjahr erfolgen. Voraussetzung ist unter anderem die Zugehörigkeit zu einer begünstigten Branche.
Eine Besonderheit ist die Investitionsverpflichtung: Mindestens 50 Prozent der erhaltenen Basisbeihilfe müssen in Dekarbonisierungsmaßnahmen investiert werden. Dafür sind grundsätzlich 48 Monate ab Bewilligung vorgesehen.
Da für dieselben angerechneten Maßnahmen keine zusätzliche staatliche Förderung genutzt werden darf, ist eine Abstimmung mit anderen Förderprogrammen besonders wichtig.
Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als etwa 1 GWh sollten prüfen, ob der Industriestrompreis wirtschaftlich interessant sein kann. Entscheidend sind neben dem Verbrauch insbesondere die Branchenzugehörigkeit und die geplanten Dekarbonisierungsmaßnahmen.
Eine Antragstellung für das Abrechnungsjahr 2026 wird voraussichtlich ab Ende 2026 möglich sein.
Mit dem dritten Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) eröffnen sich neue Möglichkeiten für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.
Im Mittelpunkt stehen zwei Bereiche:
Die möglichen Fördervolumina sind erheblich. Nach den vorliegenden Angaben können für industrielle Forschung bis zu 35 Millionen Euro und für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Millionen Euro vorgesehen sein. Hinzu kommen mögliche Zuschläge für kleine und mittlere Unternehmen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut. Als Fristen werden der 6. Dezember 2026 für Projektskizzen und der 7. März 2027 für die nachgelagerte Antragstellung genannt.
Unternehmen mit entsprechenden Forschungsvorhaben sollten kurzfristig prüfen, ob eine Teilnahme infrage kommt. Aufgrund der hohen fachlichen Anforderungen ist eine frühzeitige Vorbereitung entscheidend.
Eine positive Entwicklung gibt es beim Förderwettbewerb innerhalb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft.
Nachdem zunächst keine weitere Runde angekündigt war, soll die sechste Wettbewerbsrunde am 1. November 2026 starten.
Das Programm unterstützt anspruchsvolle Investitionen zur Senkung des Energie- und Ressourcenverbrauchs. Dazu gehören beispielsweise effizientere Produktionsanlagen, Prozessoptimierungen und Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung.
Die Förderung kann bis zu 60 Prozent betragen. Für eine Einreichungsrunde sind 60 Millionen Euro vorgesehen. Zudem können künftig bis zu 85 Prozent der teilnehmenden Unternehmen im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden.
Gerade angesichts hoher Energiekosten lohnt es sich, entsprechende Investitionen frühzeitig auf ihre Förderfähigkeit zu prüfen.
Die Forschungszulage bleibt ein wichtiges Instrument zur Förderung betrieblicher Forschung und Entwicklung.
Für Forschungs- und Entwicklungskosten aus dem Jahr 2022 endet die reguläre Frist zur Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt am 31. Dezember 2026.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der vorherigen Bescheinigung der Forschungszulagenfähigkeit und dem eigentlichen Zulagenantrag. Aufgrund der Bearbeitungszeiten ist eine erstmalige Beantragung für Aufwendungen aus 2022 inzwischen zeitlich kaum noch realisierbar. Ob im Einzelfall dennoch Handlungsmöglichkeiten bestehen, sollte individuell geprüft werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass mehrjährige Forschungsprojekte insgesamt ihre Förderfähigkeit verlieren. Aufwendungen aus den Folgejahren können weiterhin berücksichtigt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Besonderheiten können sich bei abweichenden Wirtschaftsjahren ergeben.
Zusätzlich gelten seit 2026 verbesserte Förderbedingungen, darunter eine Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Millionen Euro und die zusätzliche Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten.
Unternehmen sollten deshalb auch bereits laufende oder abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben regelmäßig auf Förderfähigkeit prüfen.
Das nationale Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bleibt für neue Anträge geschlossen. Internationale Kooperationsprojekte können dagegen weiterhin gefördert werden.
Aktuelle Fristen bestehen unter anderem für Kooperationen mit Frankreich am 18. November, Tschechien am 30. November und dem Vereinigten Königreich am 1. Dezember 2026.
Weitere internationale Ausschreibungen sind in Planung. Unternehmen mit internationalen Entwicklungspartnern sollten prüfen, ob eine der laufenden Möglichkeiten zum geplanten Vorhaben passt.
Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen bei KMU-innovativ ist der 15. April 2027.
Das Programm unterstützt anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, beispielsweise in den Bereichen Produktionstechnologien, Ressourcen- und Kreislaufwirtschaft, Klima und Energie sowie Materialforschung. Die typische Förderquote liegt bei rund 50 Prozent.
Unternehmen sollten die kommenden Monate nutzen, um Projektideen auszuarbeiten und gegebenenfalls Forschungspartner einzubinden.
Auch die ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation bleiben trotz des gestiegenen allgemeinen Zinsniveaus interessante Finanzierungsinstrumente.
Zusätzlich sind abhängig vom Digitalisierungs- oder Innovationslevel Förderzuschüsse von 3 beziehungsweise 5 Prozent möglich. Die Verlängerung des ERP-Förderzuschusses bis zum 30. November 2028 wurde bestätigt und gilt für ab dem 8. Juli 2026 ausgefertigte Zusagen.
Ab dem 2.November 2026 erhalten KMU für Vorhaben in der Digitalisierungsfinanzierung, für die keine Digitalisierungsprämie des Landes beantragt werden kann, alternativ zusätzlich Tilgungszuschüsse aus Mitteln der L-Bank. Abhängig von der Förderstufe haben diese eine Höhe von bis zu 4 Prozent des Darlehensbetrages.
Mit InvestRE werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz unterstützt. Förderfähig sind beispielsweise materialeffizientere Produktionsprozesse, die Modernisierung von Maschinen und Anlagen sowie Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft.
Abhängig vom Beihilferegime sind Zuschüsse von bis zu 40 Prozent möglich. Die Mindestförderung beträgt 100.000 Euro.
Für Unternehmen im ländlichen Raum steht außerdem die nächste Runde von Spitze auf dem Land an. Der Einreichungsstichtag ist der 28. Februar 2027.
Kleine Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 20 Prozent, mittlere Unternehmen von bis zu 10 Prozent erhalten. Die Förderung ist auf maximal 500.000 Euro begrenzt.
Die Vielzahl an Förderprogrammen macht eine strategische Einordnung zunehmend wichtiger. Denn nicht jedes förderfähige Vorhaben ist automatisch im erstbesten Programm optimal aufgehoben.
Entscheidend ist zunächst, welcher Fördertatbestand bei einer Investition im Vordergrund steht: Energie- und Ressourceneffizienz, Digitalisierung, Innovation oder Strukturförderung.
Bei Maschinen und Produktionsanlagen können beispielsweise sowohl Energieeffizienzprogramme als auch Digitalisierungs- und Innovationskredite infrage kommen. Bei Gebäuden ist zwischen energetischer Sanierung, Neubau und möglichen Strukturförderungen zu unterscheiden.
Auch für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bestehen unterschiedliche Möglichkeiten – von der breit einsetzbaren Forschungszulage bis zu spezialisierten Programmen wie KMU-innovativ.
Die Förderkonditionen können sich dabei erheblich unterscheiden. Deshalb sollten Unternehmen ihre Vorhaben ganzheitlich betrachten, passende Förderinstrumente vergleichen und mögliche Kombinationen unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben prüfen.
Zum 1. Januar 2027 werden Änderungen an der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erwartet.
Betroffen sein können insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsförderung, Energieeffizienz und Dekarbonisierung sowie Förderbedingungen für unterschiedliche Unternehmensgrößen und Start-ups.
Welche konkreten Auswirkungen entstehen, steht noch nicht abschließend fest. Unternehmen mit bereits ausreichend konkreten Vorhaben sollten deshalb prüfen, ob eine Antragstellung unter den bestehenden Bedingungen noch 2026 sinnvoll ist.
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Datum |
Programm / Thema |
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1. November 2026 |
Geplanter Start der sechsten Runde des Förderwettbewerbs |
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18. November 2026 |
ZIM-Kooperation mit Frankreich |
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30. November 2026 |
ZIM-Kooperation mit Tschechien |
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1. Dezember 2026 |
ZIM-Kooperation mit dem Vereinigten Königreich |
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6. Dezember 2026 |
BIK: Einreichung der Projektskizzen |
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31. Dezember 2026 |
Forschungszulage: reguläre Frist für Aufwendungen aus 2022 |
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28. Februar 2027 |
Spitze auf dem Land |
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7. März 2027 |
BIK: nachgelagerte Antragstellung |
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15. April 2027 |
KMU-innovativ |
Mit neuen Förderaufrufen, kurzfristigen Fristen und den erwarteten Änderungen im Beihilferecht bleibt die Förderplanung zum Jahresende anspruchsvoll.
Unternehmen sollten deshalb bestehende Fördermöglichkeiten noch 2026 prüfen, größere Investitions- und Innovationsvorhaben für 2027 rechtzeitig vorbereiten und unterschiedliche Förderinstrumente nicht isoliert betrachten.
Entscheidend ist nicht nur, ob ein Vorhaben gefördert werden kann, sondern welche Förderstruktur wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Sprechen Sie uns frühzeitig an. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen und wie sich Zuschüsse, Förderdarlehen und steuerliche Forschungsförderung sinnvoll in Ihre Investitionsplanung integrieren lassen.
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