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Torsten Volkmann
Dipl.-Ing. Maschinenbau
Vorstand

Förderupdate Juli 2026

ZIM-Antragsstopp und wichtige Fristen für Unternehmen

Förderupdate Juli 2026: ZIM-Antragsstopp und wichtige Fristen für Unternehmen

Kurz vor der Sommerpause bleibt die Förderlandschaft in Bewegung. Das nationale ZIM-Programm ist vorübergehend geschlossen, bei der Forschungszulage besteht Handlungsbedarf und für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz sind weiterhin attraktive Fördermittel verfügbar.

Gleichzeitig sorgen Haushaltsumschichtungen und angekündigte Programmänderungen für Unsicherheit. Unternehmen sollten geplante Investitionen und Entwicklungsprojekte deshalb frühzeitig prüfen – und nicht erst dann, wenn Angebote bereits eingeholt oder Aufträge vergeben wurden.

 

Stand: 27. Juli 2026. Förderbedingungen und Programmverfügbarkeiten können sich kurzfristig ändern.

 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das nationale ZIM-Programm nimmt seit dem 7. Juli 2026 um 12.00 Uhr vorübergehend keine neuen Anträge an.
  • Internationale ZIM-Ausschreibungen bleiben geöffnet.
  • Für Forschungs- und Entwicklungskosten aus 2022 endet die Antragsfrist für die Forschungszulage am 31. Dezember 2026.
  • Der aktuelle Förderwettbewerb für Energie- und Ressourceneffizienz läuft voraussichtlich bis zum 31. August 2026.
  • Für Unternehmen im ländlichen Raum Baden-Württembergs rücken wichtige Antragsfristen näher.

 

ZIM: Nationale Antragstellung vorübergehend geschlossen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, kurz ZIM, ist seit dem 7. Juli 2026 um 12:00 Uhr für neue nationale Anträge geschlossen. Als Gründe werden der hohe Antragseingang und begrenzte Haushaltsmittel genannt.

Wann das Programm wieder geöffnet wird, ist derzeit nicht verlässlich absehbar. Zusätzlich könnte die zum 1. Januar 2027 erwartete neue beihilferechtliche Grundlage die zukünftige Ausgestaltung des Programms beeinflussen.

Unternehmen sollten geplante Innovationsvorhaben dennoch nicht zurückstellen. Es bestehen weiterhin alternative Fördermöglichkeiten.

 

Internationale ZIM-Ausschreibungen bleiben geöffnet

Unternehmen mit internationalen Entwicklungs- oder Forschungspartnern können weiterhin bilaterale ZIM-Ausschreibungen nutzen. Zu den nächsten Fristen zählen:

  • 30. September 2026: Belgien (Flandern), Brasilien, Luxemburg, Österreich und Türkei
  • 13. Oktober 2026: Schweden
  • 28. Oktober 2026: Taiwan
  • 18. November 2026: Frankreich
  • 30. November 2026: Tschechische Republik

Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen regelmäßig bis zu 560.000 Euro. Abhängig von Unternehmensgröße und Standort sind Förderquoten von bis zu 60 Prozent möglich.

Unternehmen mit geeigneten internationalen Partnern sollten kurzfristig prüfen, ob eine der laufenden Ausschreibungen zum geplanten Vorhaben passt.

 

KMU-innovativ als eine mögliche Alternative

Für technologieorientierte Unternehmen kann KMU-innovativ eine Alternative zum nationalen ZIM-Programm sein. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Oktober 2026.

Gefördert werden unter anderem Projekte aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Elektronik und autonomes Fahren sowie High Performance Computing, Photonik und Quantentechnologien, Materialforschung, Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Biomedizin, Medizintechnik, Zukunft der Wertschöpfung. Die typische Förderquote liegt bei rund 50 Prozent und hängt von der Unternehmensgröße und den Forschungsinhalten ab.

Da das Verfahren zweistufig ist und hohe fachliche Anforderungen an die Projektskizze stellt, sollte die Vorbereitung frühzeitig beginnen.

Weitere Alternativen können Fachprogramme des Bundes oder die Forschungszulage sein.

 

Forschungszulage: Frist für Aufwendungen aus 2022 beachten

Für Forschungs- und Entwicklungskosten aus dem Jahr 2022 muss der Antrag auf Forschungszulage spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.

Zuvor muss das Bescheinigungsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage durchlaufen werden. Unternehmen sollten die Prüfung und Aufbereitung ihrer Projekte deshalb nicht bis zum Jahresende aufschieben.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten zudem verbesserte Förderbedingungen:

  • Bemessungsgrundlage von bis zu 12 Millionen Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmensgruppe
  • pauschaler Stundensatz von 100 Euro für förderfähige Eigenleistungen von Einzelunternehmern
  • zusätzliche Berücksichtigung von Gemein- und Betriebskosten in Höhe von 20 Prozent

Die Forschungszulage ist besonders relevant für Unternehmen, deren Projekte aufgrund des ZIM-Antragsstopps derzeit nicht über das nationale ZIM-Programm gefördert werden können. Sie kann auch für bereits begonnene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen kommen.

 

Energie- und Ressourceneffizienz: Förderwettbewerb geöffnet

Die vierte Runde des Förderwettbewerbs innerhalb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft läuft seit dem 1. Juli 2026 und voraussichtlich bis zum 31. August 2026. Für die aktuelle Runde steht ein Budget von 60 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden besonders ambitionierte Investitionen, die den Energie- oder Ressourcenverbrauch eines antragstellenden Unternehmens deutlich senken. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent betragen.

Künftig können bis zu 85 Prozent der in einer Runde eingereichten Vorhaben berücksichtigt werden. Bisher lag dieser Anteil bei maximal 80 Prozent.

Da der Förderaufruf bei hoher Nachfrage vorzeitig geschlossen werden kann, sollten geeignete Projekte zeitnah geprüft und vorbereitet werden. Die fünfte Runde soll unmittelbar am 1. September 2026 starten.

 

Förderdarlehen: Beihilferechtliche Auswirkungen beachten

Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein erhöhter EU-Referenzzinssatz. Der beihilfefreie Zinssatz (Laufzeit 10 Jahre, Stand 27.07.2026) liegt derzeit bei 4,31 Prozent.

Die zinssubventionierten Innovations- und Digitalisierungsdarlehen sind weiterhin sehr attraktiv und bis zu 1,2 Prozent günstiger. Je nach Förderstufe kann zusätzlich ein ERP-Förderzuschuss i. H. v. bis zu 5 Prozent beantragt werden. Durch den höheren Referenzzinssatz kann bei subventionierten Darlehen jedoch der rechnerische Beihilfewert steigen.

Wird ein Förderdarlehen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt, kann dadurch ein größerer Teil des verfügbaren De-minimis-Rahmens beansprucht werden. Für weitere Fördervorhaben verbleibt dann weniger Spielraum.

Vor der Auswahl eines Förderdarlehens sollte deshalb geprüft werden, ob eine Förderung auf einer anderen beihilferechtlichen Grundlage möglich ist. In geeigneten Fällen kann die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung genutzt werden, um den De-minimis-Rahmen zu schonen.

 

Gebäudeförderung: Vor Beauftragung aktuell prüfen

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude kam es aufgrund der Haushaltsumschichtungen zu Änderungen und Einschränkungen.

Insbesondere betroffen sind folgende Bereiche:

  • Zuschusshöhe Heizungsförderung: Reduktion auf 15 % Grundförderung zzgl. Wertschöpfungsbonus von 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen und Entfall des Effizienzbonus
  • Förderung LED-Innenbeleuchtung (Nichtwohngebäude) über Einzelmaßnahmen entfällt, lediglich Einbau und Nebenkosten von LED-Innenbeleuchtung sind förderfähig
  • Förderung KfW-Effizienzgebäude/-haus: Reduktion der Tilgungszuschüsse von 10 %, EE-Klasse als Grundvoraussetzung und Entfall des EE-Bonus

Darüber hinaus wurden viele weitere Anpassungen vorgenommen. Für eine vorhabenspezifische Förderindikation ist stets eine individuelle Beratung notwendig.

 

Regionale Fördermöglichkeiten in Baden-Württemberg

 

InvestRE: Zuschüsse für Ressourceneffizienz

Das Programm InvestRE unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz.

Förderfähig sind beispielsweise neue oder modernisierte Maschinen, materialeffizientere Produktionsprozesse, Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft, der verstärkte Einsatz von Rezyklaten und die Substitution kritischer Rohstoffe.

Abhängig vom Beihilferegime kann die Förderung bis zu 40 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 100.000 Euro, sodass Investitionen i. H. v. mindestens 250.000 Euro erforderlich sind.

 

ELR - Spitze auf dem Land

  • erste Antragsstufe bis 31. August 2026
  • Zuschuss bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen
  • Zuschuss bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen bis max. 100 Mitarbeiter im Unternehmensverbund
  • maximal 500.000 Euro Förderung

 

ELR - Förderschwerpunkt „Arbeiten“ und Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

  • erste Antragsstufe bis 30. September 2026
  • bis zu 15 Prozent Förderung im Schwerpunkt Arbeiten
  • bis zu 20 Prozent für kleine und bis zu 30 Prozent für Kleinstunternehmen im Schwerpunkt Grundversorgung

Der reguläre Projektbeginn ist bei beiden Programmen grundsätzlich erst nach der Bewilligung zulässig. Aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den relevanten Stellen sollte die Vorbereitung umgehend beginnen.

 

Weitere Entwicklungen

Der Förderaufruf für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw in kleinen und mittleren Unternehmen ist bereits geschlossen. Die ursprünglich bis September vorgesehene Antragstellung wurde aufgrund der hohen Nachfrage bereits am 5. Juni 2026 beendet.

Der erste Förderaufruf des Bayerischen Förderprogramms für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (BayH2N) startet am 5. August 2026. Unterstützt werden der Kauf und das Leasing von Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Wasserstoffverbrennungsmotor der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten. Anträge können ab dem 5. August 2026 um 12:00 Uhr über einen Zeitraum von zwölf Wochen beim Projektträger Bayern Innovativ GmbH eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 28. Oktober 2026 um 12:00 Uhr. Für den ersten Förderaufruf stehen bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die wichtigsten Fristen

Datum

Programm oder Thema

31. August 2026

Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

31. August 2026

ELR - Spitze auf dem Land

30. September 2026

ELR

30. September 2026

Internationale ZIM-Ausschreibungen

15. Oktober 2026

KMU-innovativ

31. Dezember 2026

Forschungszulage für Aufwendungen aus 2022

 

Unser Fazit: Förderung vor Vorhabenbeginn prüfen

Fördermöglichkeiten gehen häufig verloren, weil die Prüfung zu spät erfolgt. Werden Aufträge bereits vergeben oder Projekte ohne vorherige Klärung gestartet, kann dies zu einem Förderausschluss führen.

Unternehmen sollten daher:

  1. Investitions- und Innovationsvorhaben frühzeitig erfassen,
  2. Fördermöglichkeiten vor der Beauftragung prüfen und
  3. Zuschüsse, Förderdarlehen und steuerliche Förderung strategisch und beihilfekonform kombinieren.

Eine kontinuierliche Förderplanung schafft mehr Handlungsspielraum als eine Prüfung, die erst unmittelbar vor einer Investition beginnt.

 

Sie planen Investitionen oder Entwicklungsprojekte?

Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen, welche Fristen einzuhalten sind und wie sich unterschiedliche Förderinstrumente sinnvoll kombinieren lassen.

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