Kurz vor der Sommerpause bleibt die Förderlandschaft in Bewegung. Das nationale ZIM-Programm ist vorübergehend geschlossen, bei der Forschungszulage besteht Handlungsbedarf und für Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz sind weiterhin attraktive Fördermittel verfügbar.
Gleichzeitig sorgen Haushaltsumschichtungen und angekündigte Programmänderungen für Unsicherheit. Unternehmen sollten geplante Investitionen und Entwicklungsprojekte deshalb frühzeitig prüfen – und nicht erst dann, wenn Angebote bereits eingeholt oder Aufträge vergeben wurden.
Stand: 27. Juli 2026. Förderbedingungen und Programmverfügbarkeiten können sich kurzfristig ändern.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, kurz ZIM, ist seit dem 7. Juli 2026 um 12:00 Uhr für neue nationale Anträge geschlossen. Als Gründe werden der hohe Antragseingang und begrenzte Haushaltsmittel genannt.
Wann das Programm wieder geöffnet wird, ist derzeit nicht verlässlich absehbar. Zusätzlich könnte die zum 1. Januar 2027 erwartete neue beihilferechtliche Grundlage die zukünftige Ausgestaltung des Programms beeinflussen.
Unternehmen sollten geplante Innovationsvorhaben dennoch nicht zurückstellen. Es bestehen weiterhin alternative Fördermöglichkeiten.
Unternehmen mit internationalen Entwicklungs- oder Forschungspartnern können weiterhin bilaterale ZIM-Ausschreibungen nutzen. Zu den nächsten Fristen zählen:
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen regelmäßig bis zu 560.000 Euro. Abhängig von Unternehmensgröße und Standort sind Förderquoten von bis zu 60 Prozent möglich.
Unternehmen mit geeigneten internationalen Partnern sollten kurzfristig prüfen, ob eine der laufenden Ausschreibungen zum geplanten Vorhaben passt.
Für technologieorientierte Unternehmen kann KMU-innovativ eine Alternative zum nationalen ZIM-Programm sein. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Oktober 2026.
Gefördert werden unter anderem Projekte aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Elektronik und autonomes Fahren sowie High Performance Computing, Photonik und Quantentechnologien, Materialforschung, Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung, Ressourcen und Kreislaufwirtschaft, Bioökonomie, Biomedizin, Medizintechnik, Zukunft der Wertschöpfung. Die typische Förderquote liegt bei rund 50 Prozent und hängt von der Unternehmensgröße und den Forschungsinhalten ab.
Da das Verfahren zweistufig ist und hohe fachliche Anforderungen an die Projektskizze stellt, sollte die Vorbereitung frühzeitig beginnen.
Weitere Alternativen können Fachprogramme des Bundes oder die Forschungszulage sein.
Für Forschungs- und Entwicklungskosten aus dem Jahr 2022 muss der Antrag auf Forschungszulage spätestens bis zum 31. Dezember 2026 beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Zuvor muss das Bescheinigungsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage durchlaufen werden. Unternehmen sollten die Prüfung und Aufbereitung ihrer Projekte deshalb nicht bis zum Jahresende aufschieben.
Seit dem 1. Januar 2026 gelten zudem verbesserte Förderbedingungen:
Die Forschungszulage ist besonders relevant für Unternehmen, deren Projekte aufgrund des ZIM-Antragsstopps derzeit nicht über das nationale ZIM-Programm gefördert werden können. Sie kann auch für bereits begonnene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Anspruch genommen kommen.
Die vierte Runde des Förderwettbewerbs innerhalb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft läuft seit dem 1. Juli 2026 und voraussichtlich bis zum 31. August 2026. Für die aktuelle Runde steht ein Budget von 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden besonders ambitionierte Investitionen, die den Energie- oder Ressourcenverbrauch eines antragstellenden Unternehmens deutlich senken. Die Förderquote kann bis zu 60 Prozent betragen.
Künftig können bis zu 85 Prozent der in einer Runde eingereichten Vorhaben berücksichtigt werden. Bisher lag dieser Anteil bei maximal 80 Prozent.
Da der Förderaufruf bei hoher Nachfrage vorzeitig geschlossen werden kann, sollten geeignete Projekte zeitnah geprüft und vorbereitet werden. Die fünfte Runde soll unmittelbar am 1. September 2026 starten.
Seit dem 1. Juli 2026 gilt ein erhöhter EU-Referenzzinssatz. Der beihilfefreie Zinssatz (Laufzeit 10 Jahre, Stand 27.07.2026) liegt derzeit bei 4,31 Prozent.
Die zinssubventionierten Innovations- und Digitalisierungsdarlehen sind weiterhin sehr attraktiv und bis zu 1,2 Prozent günstiger. Je nach Förderstufe kann zusätzlich ein ERP-Förderzuschuss i. H. v. bis zu 5 Prozent beantragt werden. Durch den höheren Referenzzinssatz kann bei subventionierten Darlehen jedoch der rechnerische Beihilfewert steigen.
Wird ein Förderdarlehen auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gewährt, kann dadurch ein größerer Teil des verfügbaren De-minimis-Rahmens beansprucht werden. Für weitere Fördervorhaben verbleibt dann weniger Spielraum.
Vor der Auswahl eines Förderdarlehens sollte deshalb geprüft werden, ob eine Förderung auf einer anderen beihilferechtlichen Grundlage möglich ist. In geeigneten Fällen kann die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung genutzt werden, um den De-minimis-Rahmen zu schonen.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude kam es aufgrund der Haushaltsumschichtungen zu Änderungen und Einschränkungen.
Insbesondere betroffen sind folgende Bereiche:
Darüber hinaus wurden viele weitere Anpassungen vorgenommen. Für eine vorhabenspezifische Förderindikation ist stets eine individuelle Beratung notwendig.
Das Programm InvestRE unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz.
Förderfähig sind beispielsweise neue oder modernisierte Maschinen, materialeffizientere Produktionsprozesse, Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft, der verstärkte Einsatz von Rezyklaten und die Substitution kritischer Rohstoffe.
Abhängig vom Beihilferegime kann die Förderung bis zu 40 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 100.000 Euro, sodass Investitionen i. H. v. mindestens 250.000 Euro erforderlich sind.
Der reguläre Projektbeginn ist bei beiden Programmen grundsätzlich erst nach der Bewilligung zulässig. Aufgrund der notwendigen Abstimmung mit den relevanten Stellen sollte die Vorbereitung umgehend beginnen.
Der Förderaufruf für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für E-Lkw in kleinen und mittleren Unternehmen ist bereits geschlossen. Die ursprünglich bis September vorgesehene Antragstellung wurde aufgrund der hohen Nachfrage bereits am 5. Juni 2026 beendet.
Der erste Förderaufruf des Bayerischen Förderprogramms für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb (BayH2N) startet am 5. August 2026. Unterstützt werden der Kauf und das Leasing von Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Fahrzeugen mit Wasserstoffverbrennungsmotor der EG-Fahrzeugklassen N1 bis N3. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Investitionsmehrkosten. Anträge können ab dem 5. August 2026 um 12:00 Uhr über einen Zeitraum von zwölf Wochen beim Projektträger Bayern Innovativ GmbH eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet am 28. Oktober 2026 um 12:00 Uhr. Für den ersten Förderaufruf stehen bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung.
|
Datum |
Programm oder Thema |
|
31. August 2026 |
Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz |
|
31. August 2026 |
ELR - Spitze auf dem Land |
|
30. September 2026 |
ELR |
|
30. September 2026 |
Internationale ZIM-Ausschreibungen |
|
15. Oktober 2026 |
KMU-innovativ |
|
31. Dezember 2026 |
Forschungszulage für Aufwendungen aus 2022 |
Fördermöglichkeiten gehen häufig verloren, weil die Prüfung zu spät erfolgt. Werden Aufträge bereits vergeben oder Projekte ohne vorherige Klärung gestartet, kann dies zu einem Förderausschluss führen.
Unternehmen sollten daher:
Eine kontinuierliche Förderplanung schafft mehr Handlungsspielraum als eine Prüfung, die erst unmittelbar vor einer Investition beginnt.
Sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen, welche Fristen einzuhalten sind und wie sich unterschiedliche Förderinstrumente sinnvoll kombinieren lassen.
Zurück