Förderprogramm
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Durchführbarkeitsstudie (Einzelprojekt)
ZIM
Zuschüsse
Was wird gefördert?
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Die Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Zu den förderfähigen Komponenten zählen:
- Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projektes,
- Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und Prüfung der Schutzrechtesituation,
- Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projektes notwendigen FuE-Arbeiten,
- Ermittlung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ressourcen und Ermittlung erforderlicher
- Kooperationspartner
- Analysen zur Auslotung des Marktpotenzials
Wie erfolgt die Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten betragen (je nach Unternehmensgröße) zwischen 50 – 70% der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die zuwendungsfähigen Kosten eines Unternehmens betragen max. 125.000 €, bei Kooperationsprojekten max. 250.000 € für die Gesamtstudie.
Gefördert werden Personalkosten sowie die Kosten für maximal zwei Aufträge an Dritte. Übrige Kosten werden mit max. 30% der Personalkosten abgegolten. Die Kosten für die nicht auf technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests entfallenden förderfähigen Bestandteile der Durchführbarkeitsstudie sind bis zu 40.000 € zuwendungsfähig; bei Kooperationen sind es bis zu 50.000 €.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland mit folgenden Kriterien:
- Kleinstunternehmen: <10 Mitarbeiter + <2 Mio. € Umsatz oder <2 Mio. € Bilanzsumme,
- Erstbewilligungsempfänger,
- Jungunternehmen, deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt sowie
- KMU, deren letzte ZIM-Förderung drei Jahre oder länger zurück liegt.
Wichtig zu wissen!
Voraussetzungen sind:
- Die max. Laufzeit der Studie beträgt 12 Monate.
- Die Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt.
- Es ist eigenes Personal zur Studiendurchführung vorhanden.
- Der erforderliche Eigenanteil an der Projektfinanzierung kann aufgebracht werden.
Unternehmen können innerhalb von 12 Monaten bis zu zwei ZIM Durchführbarkeitsstudien beantragen.
PDF
Infoblatt ZIM – Durchführbarkeitsstudien (Einzelprojekt)