Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Die Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Zu den förderfähigen Komponenten zählen:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten betragen (je nach Unternehmensgröße) zwischen 50 – 70% der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die zuwendungsfähigen Kosten eines Unternehmens betragen max. 125.000 €, bei Kooperationsprojekten max. 250.000 € für die Gesamtstudie.
Gefördert werden Personalkosten sowie die Kosten für maximal zwei Aufträge an Dritte. Übrige Kosten werden mit max. 30% der Personalkosten abgegolten. Die Kosten für die nicht auf technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests entfallenden förderfähigen Bestandteile der Durchführbarkeitsstudie sind bis zu 40.000 € zuwendungsfähig; bei Kooperationen sind es bis zu 50.000 €.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland mit folgenden Kriterien:
Voraussetzungen sind:
Unternehmen können innerhalb von 12 Monaten bis zu zwei ZIM Durchführbarkeitsstudien beantragen.