Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes
Förderprogramm zur Stärkung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen. Es werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) gefördert, die zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen führen, den Antragstellern eine marktorientierte Forschung und Entwicklung ermöglichen sowie ein erhebliches technisches und wirtschaftliches Risiko aufweisen.
Die Variante FuE-Einzelprojekte findet nur bei einem Antragsteller ohne Kooperationspartner statt.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten betragen 25 - 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten, abhängig von Größe, Alter und Standort des Antragstellers. Die zuwendungsfähigen Projektkosten betragen maximal 550.000 Euro. Zuwendungsfähige Kosten sind die dem Projekt zugeordneten Personalkosten plus ein Gemeinkostenzuschlag (100 % der Personalkosten), projektbezogene Aufträge an Dritte sowie FuE-Aufträge an einen oder mehrere wissenschaftlich qualifizierte Dritte (bspw. Forschungseinrichtungen).
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, wenn diese weniger als 500 Mitarbeiter (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) haben.
Wesentlich für die Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt, entsprechend hohe technische Risiken sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte.
Im Vorfeld des ZIM-FuE-Projektes kann die Durchführbarkeit mit einer bezuschussten Studie gefördert werden.
Im Anschluss an das ZIM-FuE-Projekt können zusätzlich Leistungen zur Markteinführung gefördert werden.