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Ihr Ansprechpartner
Bernd Göbel
Dipl.-Ing. Automatisierungstechnik
Berater
Förderprogramm

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - Durchführbarkeitsstudie

ZIM Zuschüsse

Was wird gefördert?

Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Die Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und die Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Zu den förderfähigen Komponenten zählen:

  • Technische Vorprojekte, Vorstudien und Tests zur Bewertung der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projektes,
  • Untersuchung des Stands von Wissenschaft, Forschung, Technik und Prüfung der Schutzrechtesituation,
  • Identifizierung der im Rahmen des geplanten Projektes notwendigen FuE-Arbeiten,
  • Ermittlung notwendiger wissenschaftlich-technischer Ressourcen und Ermittlung erforderlicher
    Kooperationspartner
  • Analysen zur Auslotung des Marktpotenzials

 

Wie erfolgt die Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten betragen (je nach Unternehmensgröße) zwischen 50 – 70% der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die zuwendungsfähigen Kosten eines Unternehmens betragen max. 100.000 €, bei Kooperationsprojekten max. 200.000 € für die Gesamtstudie. Gefördert werden Personalkosten sowie die Kosten für maximal zwei Aufträge an Dritte. Übrige Kosten werden mit max. 30% der Personalkosten abgegolten.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, bei denen es sich um junge Unternehmen (<10 Jahre), Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme <2 Mio. €) oder Erstbewilligungsempfänger handelt.

Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) sind
antragsberechtigt, falls diese mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.

 

Wichtig zu wissen!

Voraussetzungen sind:

  • Die max. Laufzeit der Studie beträgt acht Monate.
  • Die Studie bezieht sich auf ein später zu beantragendes ZIM-FuE-Projekt.
  • Es ist eigenes Personal zur Studiendurchführung vorhanden.
  • Der erforderliche Eigenanteil an der Projektfinanzierung kann aufgebracht werden.

Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.

PDF Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Variante Durchführbarkeitsstudien

Bernd Göbel

Dipl.-Ing. Automatisierungstechnik

Berater

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