Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in Form eines geplanten ZIM-FuE-Projekts. Die Zielstellung ist dabei die Realisierbarkeit und die Erfolgsaussichten innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu ermitteln. Zu den förderfähigen Komponenten zählen:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Förderquoten betragen (je nach Unternehmensgröße) zwischen 50 – 70% der zuwendungsfähigen Projektkosten. Die zuwendungsfähigen Kosten eines Unternehmens betragen max. 100.000 €, bei Kooperationsprojekten max. 200.000 € für die Gesamtstudie. Gefördert werden Personalkosten sowie die Kosten für maximal zwei Aufträge an Dritte. Übrige Kosten werden mit max. 30% der Personalkosten abgegolten.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland, bei denen es sich um junge Unternehmen (<10 Jahre), Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme <2 Mio. €) oder Erstbewilligungsempfänger handelt.
Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen) sind
antragsberechtigt, falls diese mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kooperieren.
Voraussetzungen sind:
Innerhalb von 12 Monaten können für ein Unternehmen maximal zwei Durchführbarkeitsstudien bewilligt werden.