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Ihr Ansprechpartner

Torsten Volkmann

Dipl.-Ing. Maschinenbau

Vorstand

Zeit zu handeln: Rechtzeitig Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung sichern

Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Forschungszulagengesetz (kurz FZulG) zugestimmt. Jetzt ist endgültig klar: Deutschland bekommt ab 2020 eine steuerliche Forschungsförderung. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier befürwortet die Entscheidung, weil damit "eine große Hürde für Forschung und Innovation im deutschen Mittelstand" fällt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Insgesamt sind für die Steuerjahre 2020 – 2023 rund 5 Milliarden Euro im Topf. Die Forschungsförderung muss jetzt noch ausgestaltet werden, und alle hoffen auf einfache und rechtssichere Regelungen für die Unternehmen.

Die Steuerförderung beinhaltet die Komponenten Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Als förderfähige Kosten werden die Personalkosten sowie die Kosten für Forschungsaufträge angesetzt. Das ist eine wichtige Änderung im Gesetz, es wurde langwierig diskutiert, ob der Auftragnehmer oder der Auftraggeber die Zulage erhält. Klar ist auch, dass pro Unternehmen maximal 2 Millionen Euro FuE-Kosten angesetzt werden dürfen. Bei einer Zulage von 25% entspricht das 500.000 Euro pro Unternehmen und Jahr.

Hört sich erst einmal gut an, wenn man genauer hinsieht gibt es jedoch ein großes Problem. Selbst wenn wir von einer mittleren jährlichen Förderung pro Unternehmen von nur rund 100.000 Euro ausgehen, reichen die Steuermittel für gerade mal 12.500 Unternehmen im Jahr. Bei rund 50.000 FuE-aktiven Unternehmen in Deutschland wäre das eine Erfolgschance von 25 %. Wir von der Spitzmüller AG gehen daher von einem großen Engpass aus, für den die Entscheider bei der Vergabe eine Lösung finden müssen. Aus unserer über 30jährigen Erfahrung in der Förderbranche vermuten wir, dass es im Auswahlverfahren besonders auf den Innovationsgrad, dessen Beschreibung und die saubere Dokumentation ankommen wird.

Aus diesem Grund haben wir uns schon seit Anfang 2019 intensiv mit der neuen Forschungszulage auseinandergesetzt und ein eigenes Online-Portal entwickelt. Mit unserem „Förderprofi“ wird es möglich sein, einfach und intuitiv alle entstehenden Aufwände zu erfassen und immer einen Überblick über den aktuellen Stand zu behalten.

Wir planen, unsere Kunden in einem jährlichen Strukturierungsgespräch eingehend über die neuen Möglichkeiten aufzuklären. Eine klare Abgrenzung, welche Projekte für die Steuerliche Förderung geeignet sind und welche tendenziell besser in anderen Förder- und Finanzierungsprogrammen aufgehoben sind, ist aus unserer Sicht elementar. Im Nachgang des Gesprächs erhalten Sie von uns eine stichhaltige Beschreibung der ausgewählten Projekte. Nur so können wir gemeinsam die Bescheinigung der FuE-Tätigkeit bei den zuständigen Behörden erwirken. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres erhalten Sie von uns eine umfassende und lückenlose Dokumentation, die den Ansprüchen der Prüfer genügen sollte. Die Bescheinigung sowie die Dokumentation benötigen Sie, um ab 2021 den Antrag auf die Zulage stellen zu dürfen.

Wir gehen ab 2020 offiziell mit unserem neuen Förderprofi an den Markt. Damit wir rechtzeitig Ihre Projekte definieren und Sie mit der Umsetzung umgehend loslegen können, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme mit unseren Förderberatern.

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