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Ihr Ansprechpartner
Torsten Volkmann
Dipl.-Ing. Maschinenbau
Vorstand

Steuerliche Förderung von Forschung & Entwicklung für Unternehmen (Torsten Volkmann im Interview)

Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben, können auf eine neue Förderung zurückgreifen. Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Forschungszulagengesetz (kurz FZulG) zugestimmt.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Insgesamt sind 5 Milliarden Euro im Topf.

Nach einer längeren Ausgestaltungsphase können seit Mitte September 2020 jetzt Anträge auf eine Bescheinigung, ob ein FuE-Vorhaben förderfähig ist, gestellt werden. Mit der Bescheinigung können die Unternehmen dann im nächsten Schritt einen Antrag auf Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt stellen.

Peter Altmaier sieht großes Potential in der neuen Förderung, weil damit "eine große Hürde für Forschung und Innovation im deutschen Mittelstand" fällt.

Die Spitzmüller AG prüft für Sie kostenlos, ob eine Förderung möglich ist. Falls das der Fall ist, unterstützen wir Sie ganzheitlich bei der Abwicklung der Förderanträge und der Dokumentation.

Im folgendem Video, welches in Zusammenarbeit mit DER PUNKT GmbH − Agentur für Design & Lösung erstellt wurde, sind alle Informationen zum Förderprogramm enthalten.

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