„Spitze auf dem Land!“ – mit dieser Förderrichtlinie spricht das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gezielt Unternehmen an, welche im ländlichen Raum angesiedelt sind. Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig: Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Im Zuge der Unternehmensinvestitionen sollen außerdem die Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess verbessert werden.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten. Für jedes Projekt winken Zuschüsse von bis zu 400.000 Euro.
Ziel der Landesregierung ist es, durch die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“, die Spitzenstellung Baden-Württembergs zu erhalten und weiter ausbauen. Die Förderlinie wird zu gleichen Teilen über das Land und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Die Spitzmüller AG hat in der aktuellen Ausschreibungsrunde (Stichtag: 30.09.2017) mehrere Unternehmen bei der Antragsstellung unterstützt. Nutzen auch Sie für Ihr Unternehmen die Chancen, die diese außergewöhnliche Förderungsmöglichkeit bietet, insbesondere wenn im Zeitraum 2018 / 19 Investitionen geplant sind.
Noch ist genügend Zeit, die Planungen voranzutreiben. Der nächste Bewerbungsstichtag am 31. März 2018 ist jedoch bereits in Sichtweite. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen unverbindlichen Beratungstermin, damit auch Ihr Projekt gut vorbereitet in die Förderung eingereicht werden kann.
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