Die Forschungszulage hat sich zu einem wichtigen Förderinstrument für Unternehmen entwickelt. Entsprechend groß ist inzwischen die Zahl der Beratungsunternehmen, die Unterstützung bei der Beantragung anbieten.
Beim Vergleich verschiedener Angebote fällt der Blick häufig zuerst auf den ausgewiesenen Honorarsatz. Das ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit. Entscheidend ist, worauf sich das Honorar bezieht, wann es fällig wird und welche vertraglichen Regelungen gelten.
Viele Unternehmen vergleichen zunächst lediglich die Prozentangaben verschiedener Anbieter. Das kann jedoch zu einem falschen Bild führen.
Einige Beratungsunternehmen berechnen ihr Honorar auf Basis der Projekt- bzw. Entwicklungskosten. Andere orientieren sich an der tatsächlich gewährten Forschungszulage. Da beiden Modellen unterschiedliche Bemessungsgrundlagen zugrunde liegen, lassen sie sich nicht unmittelbar miteinander vergleichen.
Beispiel:
Ein Unternehmen erhält für ein Forschungsprojekt eine Forschungszulage in Höhe von 25% der förderfähigen Kosten. Berechnet ein Anbieter sein Honorar mit 4% auf die Projektkosten, entspricht dies rechnerisch bereits 16% der tatsächlichen Förderung. Der ausgewiesene Prozentsatz allein sagt daher wenig über die tatsächliche Vergütung aus.
Unser Tipp: Vergleichen Sie die Honorarmodelle daher immer anhand der jeweiligen Bemessungsgrundlage – nicht ausschließlich anhand des Prozentsatzes.
Auch beim Zahlungszeitpunkt des Honorars gibt es erhebliche Unterschiede.
Die Forschungszulage wird in zwei Schritten beantragt:
Einige Anbieter berechnen ihr vollständiges Honorar bereits nach der Bescheinigung des Vorhabens (Schritt 1). Andere koppeln die Vergütung stärker an den tatsächlichen Fördererfolg, d.h. die Festsetzung durch das Finanzamt.
Unser Tipp: Schauen Sie ganz genau, wann Sie welchen Honoraranteil bezahlen müssen.
Neben dem Honorar sollten Unternehmen auch die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.
Wichtige Fragen sind unter anderem:
Die Spitzmüller AG setzt auf faire Vertragsbedingungen. Unsere Kündigungsregelungen sind transparent und eine Exklusivität bezieht sich ausschließlich auf die Forschungszulage – nicht auf sämtliche Förderprogramme eines Unternehmens. Gerade diese Punkte können später genauso entscheidend sein, wie der eigentliche Honorarsatz.
Unser Tipp: Lesen Sie das Kleingedruckte und lassen Sie sich dieses genau erläutern!
Die Spitzmüller AG verfolgt ein transparentes und erfolgsorientiertes Honorarmodell.
Unser Honorar beträgt 12,5% bezogen auf die Forschungszulage. Bemessungsgrundlage ist also nicht das Investitions- oder Projektvolumen, sondern ausschließlich die Forschungszulage.
Auch beim Zahlungszeitpunkt orientieren wir uns am Förderprozess:
Somit ist der überwiegende Teil unserer Vergütung unmittelbar an den tatsächlichen Fördererfolg gekoppelt.
Wer Angebote zur Forschungszulage vergleicht, sollte sich nicht allein vom ausgewiesenen Honorarsatz leiten lassen.
Ein fairer Vergleich berücksichtigt immer vier Kriterien:
Mit einem Honorar von 12,5% bezogen auf die Forschungszulage, erfolgsorientierten Zahlungszeitpunkten (20% nach Bescheinigung, 80% nach Festsetzung) sowie transparenten Vertragsbedingungen setzt die Spitzmüller AG auf ein Modell, das für Unternehmen nachvollziehbar und planbar ist.
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