Foto: KI generiert
Mehrere wichtige Förderfristen laufen bereits Ende Oktober aus. Gleichzeitig bleiben attraktive Fördermöglichkeiten für Energie- und Ressourceneffizienz, Innovation und betriebliche Investitionen geöffnet. Hinzu kommen Änderungen bei bestehenden Programmen und neue beihilferechtliche Rahmenbedingungen, die sich für 2027 abzeichnen.
Für Unternehmen heißt das: Geplante Investitionen und Entwicklungsprojekte sollten jetzt auf passende Fördermöglichkeiten geprüft werden – insbesondere dann, wenn ein Projektstart noch in diesem oder Anfang kommenden Jahres vorgesehen ist.
Stand: 18. September 2026. Förderbedingungen und Programmverfügbarkeiten können sich kurzfristig ändern.
Die fünfte Runde des Förderwettbewerbs innerhalb der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft läuft seit dem 1. September und endet spätestens am 31. Oktober 2026. Für die aktuelle Einreichungsrunde steht ein Budget von 60 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden ambitionierte Investitionen zur Senkung des Energie- oder Ressourcenverbrauchs. Dazu können beispielsweise Investitionen in Maschinen und Anlagen, Prozessoptimierungen oder Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung gehören.
Neu ist: Statt bislang maximal 80 Prozent können künftig bis zu 85 Prozent der eingereichten Vorhaben einer Runde im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt werden.
Eine weitere Runde für 2026 wurde bislang nicht angekündigt. Zudem kann der Wettbewerb bei entsprechend hoher Nachfrage vorzeitig geschlossen werden. Unternehmen mit geeigneten Vorhaben sollten die Förderfähigkeit daher zeitnah prüfen.
Der nationale Teil des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) bleibt für neue Anträge geschlossen. Internationale Kooperationsprojekte können dagegen weiterhin gefördert werden.
Für mehrere Länder laufen aktuell Ausschreibungen:
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten betragen 560.000 Euro. Die Förderquote liegt abhängig von Unternehmensgröße und Standort bei 50 bis 60 Prozent. Weitere Kooperationen, unter anderem mit Kanada, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, sind in Planung.
Unternehmen mit internationalen Entwicklungs- oder Forschungspartnern sollten deshalb prüfen, ob sich ein geplantes Vorhaben über eine der laufenden Ausschreibungen realisieren lässt.
Eine weitere Möglichkeit für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte bietet KMU-innovativ. Der nächste Stichtag zur Einreichung von Projektskizzen ist der 15. Oktober 2026.
Die typische Förderquote liegt bei rund 50 Prozent, abhängig von Unternehmensgröße und Forschungsinhalten. Gefördert werden unter anderem Projekte aus den Bereichen Digitalisierung, Klima und Energie, Materialforschung, Medizintechnik, Photonik und Quantentechnologien sowie Ressourcen- und Kreislaufwirtschaft.
Da bis zum nächsten Stichtag nur noch wenig Zeit verbleibt, kommt eine Antragstellung insbesondere für bereits weit entwickelte Projektideen infrage.
Bei der Forschungszulage bleibt die Frist für Aufwendungen aus dem Jahr 2022 relevant: Der Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt muss spätestens bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden.
Aufgrund der vorgelagerten Bescheinigung und der aktuellen Bearbeitungszeiten wird eine vollständige Beantragung für 2022 zunehmend schwierig. Ausnahmen können beispielsweise bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr bestehen.
Unabhängig davon sollten Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte auch für die Folgejahre prüfen. Seit 2026 gelten verbesserte Bedingungen: Die Bemessungsgrundlage beträgt bis zu 12 Millionen Euro, für Eigenleistungen von Einzelunternehmern gilt ein pauschaler Stundensatz von 100 Euro und zusätzlich können 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten berücksichtigt werden.
Eine positive Nachricht gibt es bei den KfW-Förderkrediten für Digitalisierung und Innovation: Die Verlängerung des ERP-Förderzuschusses bis zum 30. November 2028 ist bestätigt.
Die neue Frist gilt für Zusagen, die seit dem 8. Juli 2026 ausgefertigt wurden. Abhängig vom Digitalisierungs- beziehungsweise Innovationslevel beträgt der Förderzuschuss aktuell 3 oder 5 Prozent.
Trotz des gestiegenen allgemeinen Zinsniveaus können die Förderkredite damit weiterhin eine interessante Finanzierungsmöglichkeit für Investitionsvorhaben darstellen. Je nach Bundesland können zusätzliche Tilgungszuschüsse oder weitere Zinsvergünstigungen hinzukommen.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) bietet eine zusätzliche Fördermöglichkeit für innovative und modellhafte Umweltprojekte. Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden.
Die typischen Förderquoten liegen abhängig von Unternehmensgröße und Forschungsinhalten bei 30 bis 50 Prozent. Förderfähig sind unter anderem Vorhaben zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, ressourceneffizienten Produktionsprozessen, Kreislaufwirtschaft, umweltschonenden Produkten sowie klima- und ressourcenschonendem Bauen.
Gerade für Pilot- und Vorprojekte kann die DBU damit eine interessante Ergänzung zu klassischen Bundesprogrammen darstellen.
Mit InvestRE werden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen in Ressourcenschonung und Ressourceneffizienz unterstützt. Nach aktuellem Stand sind weiterhin Fördermittel verfügbar.
Gefördert werden beispielsweise die Anschaffung oder Modernisierung von Maschinen und Anlagen, materialeffizientere Produktionsprozesse, Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft und die Substitution kritischer oder schadstoffhaltiger Rohstoffe.
Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann abhängig vom Beihilferegime bis zu 40 Prozent betragen. Die Mindestförderung liegt bei 100.000 Euro und setzt damit regelmäßig Investitionen ab etwa 250.000 Euro voraus.
In Bayern läuft aktuell der zweite Förderaufruf für Depot-Ladeinfrastruktur im E-Straßengüterverkehr.
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche DC-Schnellladepunkte für E-Lkw einschließlich des erforderlichen Netzanschlusses und gegebenenfalls eines Pufferspeichers. Die Förderung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei leistungsabhängige Förderhöchstbeträge je Ladepunkt gelten.
Für den Aufruf stehen 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können noch bis zum 16. Oktober 2026 um 16:00 Uhr gestellt werden. Wichtig: Mit der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung beziehungsweise Bewilligung begonnen werden.
Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben sich verschiedene Bedingungen geändert. Unter anderem ist die Förderung von LED-Beleuchtung als Einzelmaßnahme entfallen. Auch bei Wärmepumpen und weiteren technischen Maßnahmen gelten veränderte Anforderungen.
Unternehmen mit bereits geplanten Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sollten deshalb prüfen, ob ihr Vorhaben unter den aktuellen Bedingungen weiterhin förderfähig ist.
Zusätzlich wird zum 1. Januar 2027 eine modifizierte Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erwartet. Änderungen können insbesondere die Forschungs- und Entwicklungsförderung, Unternehmensgrößen und Start-ups sowie die Energie- und Dekarbonisierungsförderung betreffen. Welche konkreten Auswirkungen entstehen, steht derzeit noch nicht abschließend fest.
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Datum |
Programm / Thema |
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13. Oktober |
ZIM international: Schweden |
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15. Oktober |
KMU-innovativ |
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16. Oktober |
Depot-Ladeinfrastruktur E-Lkw in Bayern |
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28. Oktober |
ZIM international: Taiwan |
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31. Oktober |
Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz – voraussichtliches Ende |
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18. November |
ZIM international: Frankreich |
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30. November |
ZIM international: Tschechische Republik |
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31. Dezember |
Forschungszulage: Antragsfrist für Aufwendungen aus 2022 |
Die kommenden Wochen bieten mehrere konkrete Fördermöglichkeiten, gleichzeitig laufen wichtige Fristen aus. Unternehmen sollten geplante Investitionen und Entwicklungsprojekte deshalb frühzeitig einordnen und prüfen, welches Förderinstrument am besten zum jeweiligen Vorhaben passt.
Dabei lohnt sich der Blick über einzelne Programme hinaus: Zuschüsse, Förderdarlehen und steuerliche Forschungsförderung können je nach Projekt unterschiedliche Vorteile bieten und teilweise miteinander kombiniert werden.
Ausblick: Auch beim Thema Industriestrompreis zeichnen sich neue Entwicklungen ab. Dazu berichten wir in einem der kommenden Förderupdates ausführlicher.
Sprechen Sie uns frühzeitig an. Gemeinsam prüfen wir, welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen, welche Fristen zu beachten sind und wie sich die verfügbaren Förderinstrumente sinnvoll nutzen lassen.
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