Gefördert werden innovative kleine und mittlere Unternehmen. Ziel der Förderung ist es die Innovationskraft Baden-Württembergs in der Fläche zu erhalten und zu steigern. Die Förderung unterstützt umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produktionsverfahren, Prozesse, Dienstleistungen und Produkte dienen.
Im Zuge der Investition muss ein für das Unternehmen eigenes, neues Produkt bzw. eine eigene neue Dienstleistung eingeführt werden.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20 % und für mittlere Unternehmen bis zu 10 %. Die Förderung ist auf höchstens 400.000 € pro Vorhaben begrenzt. Die Förderung kann in Ausnahmefällen auf 500.000 € pro Projekt erhöht werden, falls durch das Vorhaben ein deutlich erkennbarer Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie geleistet wird.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern (in Vollzeit und ohne Auszubildende) aus ländlichen Regionen von Baden-Württemberg. Beim Antragsteller muss das Potenzial zur Technologieführerschaft in der jeweiligen Branche oder dem jeweiligen Segment vorhanden sein.
Zuwendungen unter 200.000 € können nicht bewilligt werden, woraus sich ein Mindestinvestitionsbetrag von 2 Mio. € ergibt.
Die Einreichung von Anträgen ist bis 2027 zum 28.02. oder 31.08. des jeweiligen Jahres durch die antragstellenden Gemeinden möglich. Die Unternehmen dürfen mit dem Vorhaben erst beginnen, wenn die L-Bank die Förderung bewilligt hat und der Zuschussbescheid vorliegt.