Foto: KI generiert
Investitionen in energieeffiziente Produktionsanlagen, Wärmerückgewinnung oder eine neue Wärmeversorgung können mit erheblichen Zuschüssen unterstützt werden. Drei Praxisbeispiele zeigen, welche Maßnahmen gefördert wurden und welche Förderbeträge dabei erzielt werden konnten.
Antragsteller: Hersteller von Abfall- und Wertstoffbehältern (kleines Unternehmen)
Förderprogramm: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – KfW 295, Modul 4 Basisförderung
Im Rahmen einer Ersatzinvestition wurde eine bestehende Spritzgussanlage durch eine energieeffizientere Anlage ersetzt. Das Ergebnis: 23 % weniger Stromverbrauch.
Investitionssumme: 1.570.000 €
Zuschuss: 235.500 €
Förderquote: 15 %
Antragsteller: Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie (großes Unternehmen)
Förderprogramm: Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – KfW 295, Modul 4 Premiumförderung
Bei diesem Projekt wird die Abwärme aus Backöfen und Kälteanlagen zurückgewonnen. Die Wärme wird sowohl innerbetrieblich zur Gebäudebeheizung genutzt als auch in ein Fernwärmenetz eingespeist.
Dadurch werden 6.318 MWh Erdgas und rund 1.270 Tonnen CO₂ eingespart.
Investitionssumme: 1.300.000 €
Zuschuss: 455.000 €
Förderquote: 35 %*
* inklusive 10 % Dekarbonisierungsbonus
Antragsteller: Hersteller von Fahrzeugeinrichtungslösungen
Förderprogramm: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahme
Im Zuge der Modernisierung der betrieblichen Wärmeversorgung wurde eine bestehende Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt.
Investitionssumme: 550.000 €
Zuschuss: 165.000 €
Förderquote: 30 %
Die Beispiele zeigen die Bandbreite förderfähiger Investitionen: von energieeffizienteren Produktionsanlagen über die Nutzung industrieller Abwärme bis zur Modernisierung der Wärmeversorgung.
Entscheidend ist, die Fördermöglichkeiten frühzeitig zu prüfen. Denn Förderfähigkeit, Förderhöhe und Anforderungen unterscheiden sich je nach Vorhaben und Unternehmen – und bei vielen Programmen müssen die Voraussetzungen bereits vor der verbindlichen Beauftragung beziehungsweise dem Beginn des Vorhabens geklärt sein.
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