Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien, in Soft- und Hardware, in Künstliche Intelligenz (KI) sowie Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen. Ziel ist es, mehr branchenübergreifende Digitalisierungsprozesse bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie im Handwerk anzutreiben, digitale Geschäftsprozesse in Unternehmen zu verbessern, die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von KMU zu stärken und eine höhere IT-Sicherheit in Unternehmen zu garantieren.
Verfügbar sind auf Landesebene die Digitalisierungsprämie (Baden-Württemberg) und der Digitalbonus (Bayern), den es in den Varianten Standard und Plus gibt. Die Landesprogramme gibt es jeweils als Investitionszuschuss oder als Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss.
Antragsberechtigt für die Digitalisierungsprämie (Baden-Württemberg) sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit weniger als 500 Mitarbeitern, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland beziehungsweise Baden-Württemberg haben. Die Förderung beim Digitalbonus (Bayern) können kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter) mit Sitz in Bayern beantragen.
Die Förderungen werden grundsätzlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.
Die Digitalisierungsprämie in Baden-Württemberg unterstützt Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro. Für den Digitalbonus Standard (Bayern) können bis zu 10.000 Euro Zuschuss und für den Digitalbonus Plus bis zu 50.000 Euro erzielt werden.