Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduktion der CO2-Emissionen.
Förderfähig sind Investitionen in insgesamt verschiedenen Modulen:
Des Weiteren können Transformationspläne zur Erreichung der Klimaneutralität (Modul 5) gefördert werden. In Modul 6 wird die "Elektrifizierung von Kleinst- und kleinen Unternehmen" gefördert.
Die Förderung beträgt, je nach Modul, Investitionskosten, gewähltem Beihilferahmen und Unternehmensgröße zwischen 10% und 65% und wird entweder als Investitionszuschuss ausgezahlt oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Förderdarlehen gewährt.
Die max. Förderquote beträgt im Modul 1 25%, im Modul 2 60% und im Modul 3 45%.
Das Modul 4 ist unterteilt in die Basisförderung mit bis zu 15% Förderquote. In der Premiumförderung können bis zu 55% beantragt werden und mit Erfüllen der Anforderungen für den Dekarbonisierungsbonus können zusätzlich bis zu 10% zusätzlich beantragt werden.
Im Modul 4 werden große Unternehmen mit max. 1.600€, mittlere Unternehmen mit max. 2.200€ und kleine Unternehmen mit max. 2.600€ pro eingesparte Tonne CO2 gefördert.
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder
Niederlassung in Deutschland, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden sowie kommunale Unternehmen,
freiberuflich Tätige und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Gerne beraten wir Sie zu den technischen Anforderungen des novellierten Programms, den verschiedenen Modulen und Förderoptionen sowie zu möglichen Kombinationen mit anderen Programmen zur Optimierung Ihrer Fördermittelstrategie.